Werkvertrag vs. Dienstvertrag
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer ein fertiges Ergebnis, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit selbst. Für dich als Auftraggeber ist das der wichtigste Unterschied: Nur beim Werkvertrag gibt es eine Abnahme und Gewährleistung für Mängel. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Überschrift des Vertrags.
Der Unterschied liegt darin, was geschuldet wird. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg — ein fertiges, funktionierendes Ergebnis. Beim Dienstvertrag schuldet er das Tätigwerden, nicht das Ergebnis. Ein Beispiel macht es greifbar: Wer eine Website mit vereinbartem Funktionsumfang bestellt, schließt üblicherweise einen Werkvertrag — die Seite muss am Ende funktionieren. Wer einen Entwickler für drei Monate ins Team holt, um an wechselnden Aufgaben mitzuarbeiten, schließt eher einen Dienstvertrag. Für dich als Auftraggeber sind zwei Folgen wichtig. Erstens die Abnahme: Beim Werkvertrag prüfst du das Ergebnis und erklärst die Abnahme; erst damit wird in der Regel die Vergütung fällig und Gewährleistungsfristen beginnen. Zweitens die Mängelhaftung: Beim Werkvertrag kannst du Nachbesserung verlangen, beim Dienstvertrag grundsätzlich nicht. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern die tatsächliche Durchführung. Ein als Dienstvertrag bezeichneter Vertrag kann rechtlich als Werkvertrag gelten — und umgekehrt. Dieser Text erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Gestaltung konkreter Verträge solltest du fachkundigen Rat einholen.
Der Werkvertrag passt bei abgegrenzten Projekten mit beschreibbarem Ergebnis: eine Website, eine App, ein Shop, ein Logo. Voraussetzung ist, dass sich das Ergebnis hinreichend genau beschreiben lässt — dafür ist ein Lastenheft nützlich. Der Dienstvertrag passt bei laufender Unterstützung ohne klar umrissenes Werk: Beratung, Betreuung, Bereitstellung von Kapazität, agile Zusammenarbeit mit wechselndem Umfang. Ein Warnsignal ist die Mischform ohne Klarheit: Ein Vertrag über „Unterstützung bei der Website-Erstellung" ohne definiertes Ergebnis lässt offen, ob du am Ende etwas Funktionierendes verlangen kannst. Bei laufender Zusammenarbeit mit Einzelpersonen kommt ein weiteres Thema dazu: Wenn jemand über längere Zeit weisungsgebunden und überwiegend für dich arbeitet, kann Scheinselbstständigkeit im Raum stehen.
Beschreibe beim Werkvertrag das geschuldete Ergebnis so genau wie möglich und vereinbare Abnahmekriterien. Ohne beschreibbares Soll gibt es keinen prüfbaren Mangel. Regle die Abnahme ausdrücklich: Wer prüft, in welcher Frist, was gilt bei Schweigen? Viele Verträge enthalten eine Fiktion, nach der die Abnahme nach Fristablauf als erklärt gilt — prüfe, ob die Frist realistisch ist. Halte fest, wann Zahlungen fällig werden. Teilzahlungen nach Meilensteinen sind üblich und für beide Seiten fair. Und kläre die Nutzungsrechte: Die Vertragsform allein sagt darüber nichts aus.
Frag im Erstgespräch, welche Vertragsform der Anbieter vorschlägt und warum. Die Begründung sagt viel über seine Erfahrung. Sei vorsichtig bei Anbietern, die bei einem klar umrissenen Projekt auf einem Dienstvertrag bestehen — das verlagert das Risiko vollständig zu dir. Umgekehrt ist ein Festpreis-Werkvertrag bei unklaren Anforderungen für beide Seiten riskant. In diesem Fall ist es ehrlicher, zunächst eine Konzeptphase zu beauftragen und danach das eigentliche Werk zu vereinbaren.
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