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Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger beauftragt wird, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt ist — weisungsgebunden, in den Betrieb eingegliedert und im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber tätig. Für Auftraggeber drohen dann Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für zurückliegende Zeiträume.

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein Vertrag als Auftrag an einen Selbstständigen gestaltet ist, die tatsächliche Zusammenarbeit aber einem Arbeitsverhältnis entspricht. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie gearbeitet wird. Geprüft wird eine Gesamtschau mehrerer Merkmale. Dazu gehören unter anderem: Weisungsgebundenheit bei Zeit, Ort und Art der Tätigkeit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, Tätigkeit im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber, fehlendes eigenes unternehmerisches Risiko, Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers und Auftreten nach außen als Teil des Unternehmens. Kein einzelnes Merkmal entscheidet allein. Ein Entwickler, der im Büro des Kunden arbeitet, ist nicht automatisch scheinselbstständig — wenn er daneben weitere Kunden hat, eigene Geräte nutzt und über seine Arbeitszeit selbst bestimmt. Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber. Werden Beiträge nachgefordert, geht es um Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für zurückliegende Zeiträume, dazu können Säumniszuschläge kommen. In gravierenden Fällen stehen auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum. Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine fachkundige Stelle oder nutze das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.

Typische Konstellationen: Ein Freelancer arbeitet seit über einem Jahr nahezu in Vollzeit für dich. Er hat eine Firmen-E-Mail-Adresse und steht auf der Team-Seite. Er nimmt an internen Besprechungen und Urlaubsplanungen teil. Er nutzt ausschließlich deine Geräte und Zugänge. Weitere Warnzeichen: Du gibst konkrete Arbeitszeiten vor, weist Aufgaben täglich zu, oder der Auftragnehmer hat erkennbar keine weiteren Kunden. Besonders häufig entstehen solche Situationen schleichend. Aus einem befristeten Projekt wird eine dauerhafte Mitarbeit, ohne dass jemand die Vertragsform überprüft. Wenn Unsicherheit besteht, gibt es das Statusfeststellungsverfahren. Es schafft Klarheit, bevor eine Prüfung es tut.

Gestalte Aufträge ergebnisbezogen: Beschreibe ein Werk mit Abnahmekriterien statt Anwesenheitszeiten. Vermeide Vorgaben zu Arbeitszeit und Arbeitsort, wo sie nicht sachlich nötig sind. Verzichte auf Symbole der Eingliederung: keine Firmen-E-Mail als Mitarbeiter, keine Nennung im Organigramm, keine Teilnahme an Personalprozessen. Dokumentiere, dass der Auftragnehmer für weitere Kunden tätig ist und eigene Betriebsmittel einsetzt. Und vermeide es, eine Person über Jahre als einzige Einnahmequelle zu binden.

Frag bei längerer Zusammenarbeit nach der Kundenstruktur des Freelancers. Wer ausschließlich für dich arbeitet, ist ein Risiko für euch beide. Bevorzuge bei abgrenzbaren Aufgaben Werkverträge mit klarem Leistungsumfang gegenüber unbefristeter Kapazitätsbereitstellung. Zieh bei dauerhafter Zusammenarbeit fachkundigen Rat hinzu und erwäge das Statusfeststellungsverfahren. Und prüfe als Alternative, ob eine Anstellung oder die Beauftragung einer Agentur die passendere Form ist.

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