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Barrierefreie Website (BFSG)

Eine barrierefreie Website ist so gebaut, dass sie auch mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen nutzbar ist. Dazu zählen ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit ohne Maus und Alternativtexte für Bilder. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr dazu — mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.

Barrierefrei heißt: Menschen mit Einschränkungen können die Seite ohne fremde Hilfe nutzen. Das betrifft mehr Menschen, als viele annehmen — auch altersbedingt nachlassendes Sehvermögen oder eine vorübergehend verletzte Hand. Konkret geht es um überprüfbare Dinge: ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, Bedienbarkeit allein mit der Tastatur, sinnvolle Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder und Untertitel bei Videos. Die Prüfkriterien stehen in den WCAG, dem international genutzten Regelwerk. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Buchungsstrecken, Bankdienstleistungen und Telekommunikation im Verkehr mit Verbrauchern. Für Kleinstunternehmen — grob: weniger als zehn Beschäftigte und unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz — gelten Ausnahmen bei Dienstleistungen. Ob dein Angebot konkret unter die Pflicht fällt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung; für eine verbindliche Einschätzung solltest du fachkundigen Rat einholen.

Sobald du online verkaufst oder Termine buchen lässt, gehört die Frage in jedes neue Projekt. Bei einem anstehenden Relaunch ist der richtige Zeitpunkt jetzt: Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken kostet einen Bruchteil dessen, was eine spätere Nachrüstung verlangt. Auch unabhängig von der Pflicht gibt es gute Gründe. Eine barrierefreie Seite ist meist auch die schnellere, klarer strukturierte Seite — davon profitieren alle Besucher und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Warnsignale bei Anbietern: Wer Barrierefreiheit mit einem eingebauten Werkzeug verspricht, das Kontraste per Knopfdruck ändert, löst das Problem nicht. Solche Aufsätze ersetzen keine saubere Umsetzung und können neue Hürden schaffen.

Bei einem neuen Projekt macht Barrierefreiheit erfahrungsgemäß ca. 5 bis 15 Prozent Mehraufwand aus, wenn sie von Beginn an eingeplant ist. Sie betrifft vor allem Konzept, Gestaltung und Redaktion — nicht nur die Programmierung. Die Nachrüstung einer bestehenden Seite ist deutlich teurer. Ein Prüfbericht mit Maßnahmenliste liegt häufig bei ca. 1.500 bis 6.000 Euro, die Umsetzung je nach Befund im vier- bis fünfstelligen Bereich. Laufende Kosten entstehen für die Redaktion: Jedes neue Bild braucht einen Alternativtext, jedes Video Untertitel. Plane dafür Zeit ein, nicht nur Geld.

Frag nach konkreten Prüfmethoden. Ein belastbarer Anbieter testet mit Tastaturbedienung und Screenreader, nicht nur mit einem automatischen Prüfwerkzeug — Automaten finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Lass dir eine umgesetzte Seite zeigen und probiere sie selbst ohne Maus aus. Wenn du mit der Tabulatortaste nicht durch das Kontaktformular kommst, ist die Referenz keine. Kläre, ob Redaktionsschulung enthalten ist. Und vereinbare eine Nachprüfung: Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht, sondern einer, den man hält.

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