DSGVO
Die DSGVO ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, speichern und nutzen dürfen. Für Websites bedeutet das vor allem: Rechtsgrundlage klären, transparent informieren und nur mit Einwilligung nicht notwendige Dienste laden. Maßgeblich ist dabei nicht das eingesetzte Werkzeug, sondern der gesamte Umgang mit Daten.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit 2018 in der gesamten EU. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten — also allen Angaben, über die sich eine Person identifizieren lässt. Dazu zählen auch IP-Adressen und Kennungen aus Cookies. Für Websites folgen daraus drei Kernpflichten. Erstens: Für jede Verarbeitung braucht es eine Rechtsgrundlage — etwa Einwilligung, Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse. Zweitens: Du musst verständlich informieren, was mit den Daten geschieht; das leistet die Datenschutzerklärung. Drittens: Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, auf die du reagieren musst. Ein praktischer Dauerbrenner ist der Cookie-Banner. Dienste, die nicht technisch notwendig sind — Reichweitenmessung, Karten, Videos, Werbepixel — dürfen erst nach aktiver Einwilligung geladen werden. Ein Banner, der nur informiert oder bei dem „Ablehnen" versteckt ist, erfüllt diese Anforderung nicht. Wichtiger Hinweis: Dieser Text erklärt Zusammenhänge und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deines Einzelfalls wende dich an eine fachkundige Stelle.
Wenn du Formulare, Newsletter, Reichweitenmessung, Karten oder eingebettete Videos einsetzt — also praktisch immer. Auch bei einem Relaunch gehört das Thema früh eingeplant, weil es die Auswahl der Werkzeuge beeinflusst. Weitere Anlässe: Einsatz von Dienstleistern, die Daten verarbeiten (dafür braucht es Verträge zur Auftragsverarbeitung), Nutzung von Diensten außerhalb der EU, und Bewerbungsverfahren über die Website. Warnsignale: Generatoren, die eine Datenschutzerklärung in zwei Minuten erzeugen, ohne zu fragen, welche Dienste du einsetzt. Und Anbieter, die versprechen, ein Werkzeug mache dich „DSGVO-konform" — Konformität ist ein Zustand deines gesamten Umgangs mit Daten, kein Produktmerkmal.
Verschaffe dir zuerst einen Überblick, welche Dienste auf deiner Website tatsächlich geladen werden. Häufig sind es mehr als gedacht — Schriftarten von externen Servern, Karten, Videoeinbettungen, Chat-Fenster. Prüfe, ob dein Einwilligungsbanner Ablehnen genauso einfach macht wie Zustimmen und ob Dienste vor der Einwilligung wirklich blockiert sind. Letzteres wird oft falsch umgesetzt. Sammle die Verträge zur Auftragsverarbeitung deiner Dienstleister und führe ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Beides wird bei Prüfungen zuerst verlangt.
Für die technische Umsetzung suchst du Webdienstleister mit Erfahrung in Einwilligungslösungen und datensparsamer Einbindung von Diensten. Für die rechtliche Bewertung brauchst du eine fachkundige Stelle — beides ist selten dieselbe Person. Frag nach konkreten Umsetzungen: Wie wurden Karten oder Videos eingebunden, ohne vor der Einwilligung Daten zu übertragen? Lass dir zusagen, dass nach dem Umbau geprüft wird, was ohne Einwilligung tatsächlich lädt. Und kläre, wer die Datenschutzerklärung pflegt, wenn du später einen neuen Dienst einsetzt.
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