Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger beauftragt wird, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt ist — weisungsgebunden, in den Betrieb eingegliedert und im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber tätig. Für Auftraggeber drohen dann Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für zurückliegende Zeiträume.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn ein Vertrag als Auftrag an einen Selbstständigen gestaltet ist, die tatsächliche Zusammenarbeit aber einem Arbeitsverhältnis entspricht. Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern wie gearbeitet wird.
Geprüft wird eine Gesamtschau mehrerer Merkmale. Dazu gehören unter anderem: Weisungsgebundenheit bei Zeit, Ort und Art der Tätigkeit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, Tätigkeit im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber, fehlendes eigenes unternehmerisches Risiko, Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers und Auftreten nach außen als Teil des Unternehmens.
Kein einzelnes Merkmal entscheidet allein. Ein Entwickler, der im Büro des Kunden arbeitet, ist nicht automatisch scheinselbstständig — wenn er daneben weitere Kunden hat, eigene Geräte nutzt und über seine Arbeitszeit selbst bestimmt.
Die Folgen treffen vor allem den Auftraggeber. Werden Beiträge nachgefordert, geht es um Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile für zurückliegende Zeiträume, dazu können Säumniszuschläge kommen. In gravierenden Fällen stehen auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum.
Dieser Text gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an eine fachkundige Stelle oder nutze das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
Wann solltest du aufmerksam werden?
Typische Konstellationen: Ein Freelancer arbeitet seit über einem Jahr nahezu in Vollzeit für dich. Er hat eine Firmen-E-Mail-Adresse und steht auf der Team-Seite. Er nimmt an internen Besprechungen und Urlaubsplanungen teil. Er nutzt ausschließlich deine Geräte und Zugänge.
Weitere Warnzeichen: Du gibst konkrete Arbeitszeiten vor, weist Aufgaben täglich zu, oder der Auftragnehmer hat erkennbar keine weiteren Kunden.
Besonders häufig entstehen solche Situationen schleichend. Aus einem befristeten Projekt wird eine dauerhafte Mitarbeit, ohne dass jemand die Vertragsform überprüft.
Wenn Unsicherheit besteht, gibt es das Statusfeststellungsverfahren. Es schafft Klarheit, bevor eine Prüfung es tut.
Worauf du achten solltest
Gestalte Aufträge ergebnisbezogen: Beschreibe ein Werk mit Abnahmekriterien statt Anwesenheitszeiten. Vermeide Vorgaben zu Arbeitszeit und Arbeitsort, wo sie nicht sachlich nötig sind.
Verzichte auf Symbole der Eingliederung: keine Firmen-E-Mail als Mitarbeiter, keine Nennung im Organigramm, keine Teilnahme an Personalprozessen.
Dokumentiere, dass der Auftragnehmer für weitere Kunden tätig ist und eigene Betriebsmittel einsetzt. Und vermeide es, eine Person über Jahre als einzige Einnahmequelle zu binden.
Worauf achten bei der Anbieterwahl?
Frag bei längerer Zusammenarbeit nach der Kundenstruktur des Freelancers. Wer ausschließlich für dich arbeitet, ist ein Risiko für euch beide.
Bevorzuge bei abgrenzbaren Aufgaben Werkverträge mit klarem Leistungsumfang gegenüber unbefristeter Kapazitätsbereitstellung.
Zieh bei dauerhafter Zusammenarbeit fachkundigen Rat hinzu und erwäge das Statusfeststellungsverfahren. Und prüfe als Alternative, ob eine Anstellung oder die Beauftragung einer Agentur die passendere Form ist.
Häufige Fragen zu Scheinselbstständigkeit
Ab wann gilt ein Freelancer als scheinselbstständig?
Es gibt keine feste Grenze. Geprüft wird eine Gesamtschau: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber, fehlendes unternehmerisches Risiko. Eine verbindliche Klärung bringt das Statusfeststellungsverfahren.
Welche Folgen drohen dem Auftraggeber?
Vor allem Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für zurückliegende Zeiträume, gegebenenfalls mit Säumniszuschlägen. In schweren Fällen können strafrechtliche Vorwürfe hinzukommen. Dies ist keine Rechtsberatung — lass den Einzelfall fachkundig prüfen.
Wie gestalte ich Aufträge sicher?
Ergebnisbezogen statt zeitbezogen: ein beschreibbares Werk mit Abnahmekriterien, keine Vorgaben zu Arbeitszeit und -ort ohne sachlichen Grund, keine Eingliederung in interne Strukturen und Nachweis, dass der Auftragnehmer weitere Kunden hat.
Jemanden suchen, der das umsetzt?
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