Worauf es bei einer Makler-Website ankommt
Welche Aufgabe die eigene Seite neben den Portalen hat
Kaufinteressenten entdecken deine Objekte meist zuerst auf Immobilienportalen. Die eigene Website hat deshalb eine andere Aufgabe: Sie soll Eigentümer überzeugen, dir den Verkaufs- oder Vermietungsauftrag zu geben, und sie soll deine Objekte zeigen, ohne dass jemand sie ein zweites Mal einträgt. Wer ausschließlich auf Portale setzt, bezahlt dort für Sichtbarkeit und baut keinen eigenen Kanal für Verkäuferkontakte auf. Ein Anbieter für Makler-Websites verbindet also Maklersoftware, Objektdarstellung und Akquise-Strecken.
Wann Makler ihre Website angehen
- Objekte werden in der Maklersoftware gepflegt und auf der Website noch einmal von Hand angelegt, verkaufte Häuser bleiben wochenlang online.
- Über die Website kommen kaum Bewertungsanfragen von Eigentümern.
- Exposés werden über ein Formular angefordert, und niemand weiß, ob dabei wirksam ein Maklervertrag zustande kommt.
- Eine Abmahnung wegen fehlender Energieausweis-Angaben ist eingegangen.
- Du hast dich selbstständig gemacht oder ein Büro übernommen und willst in deinem Gebiet als Ansprechpartner für Verkäufer auftauchen.
Objektdaten aus der Maklersoftware
Für den Austausch von Immobiliendaten hat sich OpenImmo etabliert, ein XML-Format, das Programme wie onOffice, FLOWFACT und Propstack exportieren. Die Software überträgt die Daten samt Bildern, Grundrissen und Dokumenten als Archiv auf den Webserver, ein Importer erzeugt daraus Objektlisten, Detailseiten und Kartenansichten und nimmt vermarktete Objekte wieder offline. ImmoScout24 nutzt als Ausnahme ein eigenes Übertragungsformat. Propstack bietet zusätzlich eine REST-API, über die Anfragen von der Website als Kontakt im CRM landen können; onOffice hat ein eigenes WordPress-Plugin und Website-Pakete. Ob Plugin, OpenImmo-Import oder API passt, hängt davon ab, wie frei du gestalten willst und ob Anfragen automatisch zurück in die Software fließen sollen.
Pflichtangaben, die Makler besonders betreffen
Liegt ein Energieausweis vor, müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien nach § 87 des Gebäudeenergiegesetzes Angaben daraus enthalten: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse. Verantwortlich ist auch der Makler, der die Anzeige aufgibt, und das betrifft die Objektseite auf deiner Website genauso wie das Portalinserat. Das Gesetz heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz; für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 geänderte Regeln, und welche Werte dann in die Anzeige gehören, hängt vom Ausstellungsdatum des Ausweises ab. Die Objektvorlage sollte diese Felder aus der Maklersoftware übernehmen und sichtbar ausgeben.
Im Impressum müssen Erlaubnisinhaber nach § 34c GewO zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde nennen, je nach Bundesland etwa die IHK.
Heikel sind Web-Exposés, bei denen Interessenten vor der Freischaltung per Klick einen provisionspflichtigen Maklervertrag schließen. Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2025 (I ZR 159/24) einen solchen Vertrag für unwirksam gehalten, weil die Schaltfläche nur mit „Senden“ beschriftet war. Dazu kommen Widerrufsbelehrung und bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform nach § 656a BGB. Wie die Strecke inhaltlich aussehen muss, klärst du mit einem Anwalt für Maklerrecht; der Webentwickler setzt sie technisch um.
Bausteine für die Eigentümer-Akquise
Verkäufer suchen nach dem Wert ihrer Immobilie und nach Maklern in ihrem Ort. Verbreitet sind ein Online-Bewertungsrechner, der als Widget aus der Maklersoftware oder von einem Drittanbieter eingebunden wird, Landingpages für einzelne Stadtteile mit Referenzobjekten und kurzen Formularen sowie Seiten zu Verkaufsanlässen wie Erbschaft oder Trennung. Bewertungstools laufen häufig über monatliche Lizenzen, die in die Kalkulation gehören.
Wer Makler-Websites baut
- Webagentur mit Maklerschwerpunkt: kennt OpenImmo-Import und gängige Maklersoftware, oft mit vorbereitetem Grundgerüst.
- Website-Pakete der Softwarehersteller: schnell startklar und eng mit dem CRM verzahnt, gestalterisch eher begrenzt.
- Allgemeine Webagentur oder Freelancer mit Entwickler: sinnvoll bei eigenem Design oder individueller API-Anbindung; Erfahrung mit Objektimporten dann konkret nachfragen.
Diese Angaben helfen Anbietern bei der Einschätzung
- Welche Maklersoftware du nutzt und ob OpenImmo-Export oder API-Zugang verfügbar sind
- Einzugsgebiet, Objektarten und ob Verkauf, Vermietung oder Gewerbe im Vordergrund steht
- Ob Exposés öffentlich sind oder erst nach Registrierung abrufbar
- Welche Bewertungs- oder Lead-Tools bereits laufen
- Deine Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Behörde