macherportal.de
Design & Kreation

Website für Handwerker, die passende Aufträge und Bewerber bringt

Dein Betrieb ist bei Google schwer zu finden, Anfragen kommen über Portale oder passen nicht zu deinem Gewerk und Einzugsgebiet? Beschreib im Formular, welche Leistungen die Seite zeigen soll und ob du auch Gesellen oder Azubis suchst. Passende Webdesigner und Agenturen nehmen dann direkt Kontakt mit deinem Betrieb auf.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr
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Kostenlos und unverbindlich. Deine Angaben sehen nur wir und die Anbieter, die wir für deine Anfrage auswählen. Datenschutz

Wofür Unternehmen anfragen

  • Referenzgalerie mit Vorher-Nachher-Fotos
  • Leistungsseiten je Gewerk und Ort
  • Anfrageformular mit Foto-Upload
  • Rückrufwunsch und Terminbuchung
  • Notdienstseite mit Klick-zum-Anruf
  • Einzugsgebiet und Google Unternehmensprofil
  • Karriereseite für Gesellen und Azubis
  • Impressum mit Handwerkskammer
  • Werbung mit Meistertitel und Bewertungen
  • Anbindung an Handwerkersoftware
  • Baustellenfotos selbst vom Smartphone einpflegen

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Gewerke

Für alle Gewerke der Handwerksordnung

Die Liste umfasst alle Berufe der Handwerksordnung aus Anlage A sowie Anlage B Abschnitt 1 und 2. Die Seite gilt für jeden dieser Betriebe, egal ob zulassungspflichtig, zulassungsfrei oder handwerksähnlich.

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A) (53)
  • Maurer und Betonbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Straßenbauer
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Brunnenbauer
  • Steinmetzen und Steinbildhauer
  • Stuckateure
  • Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer
  • Schornsteinfeger
  • Metallbauer
  • Chirurgiemechaniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Zweiradmechaniker
  • Kälteanlagenbauer
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker
  • Büchsenmacher
  • Klempner
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Elektromaschinenbauer
  • Tischler
  • Boots- und Schiffbauer
  • Seiler
  • Bäcker
  • Konditoren
  • Fleischer
  • Augenoptiker
  • Hörakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
  • Friseure
  • Glaser
  • Glasbläser und Glasapparatebauer
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Werkstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer
Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B Abschnitt 1) (41)
  • Uhrmacher
  • Graveure
  • Metallbildner
  • Galvaniseure
  • Metall- und Glockengießer
  • Präzisionswerkzeugmechaniker
  • Gold- und Silberschmiede
  • Modellbauer
  • Holzbildhauer
  • Korb- und Flechtwerkgestalter
  • Maßschneider
  • Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  • Modisten
  • Segelmacher
  • Kürschner
  • Schuhmacher
  • Sattler und Feintäschner
  • Müller
  • Brauer und Mälzer
  • Weinküfer
  • Textilreiniger
  • Wachszieher
  • Gebäudereiniger
  • Feinoptiker
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Edelsteinschleifer und -graveure
  • Fotografen
  • Buchbinder
  • Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  • Keramiker
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Handzuginstrumentenmacher
  • Geigenbauer
  • Bogenmacher
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Zupfinstrumentenmacher
  • Vergolder
  • Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  • Bestatter
  • Kosmetiker
Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B Abschnitt 2) (51)
  • Eisenflechter
  • Bautentrocknungsgewerbe
  • Bodenleger
  • Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  • Fuger (im Hochbau)
  • Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  • Betonbohrer und -schneider
  • Theater- und Ausstattungsmaler
  • Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  • Metallschleifer und Metallpolierer
  • Metallsägen-Schärfer
  • Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  • Fahrzeugverwerter
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  • Holzschuhmacher
  • Holzblockmacher
  • Daubenhauer
  • Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  • Muldenhauer
  • Holzreifenmacher
  • Holzschindelmacher
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  • Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  • Fleckteppichhersteller
  • Theaterkostümnäher
  • Plisseebrenner
  • Stoffmaler
  • Textil-Handdrucker
  • Kunststopfer
  • Änderungsschneider
  • Handschuhmacher
  • Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  • Gerber
  • Innerei-Fleischer (Kuttler)
  • Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  • Fleischzerleger, Ausbeiner
  • Appreteure, Dekateure
  • Schnellreiniger
  • Teppichreiniger
  • Getränkeleitungsreiniger
  • Maskenbildner
  • Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  • Klavierstimmer
  • Theaterplastiker
  • Requisiteure
  • Schirmmacher
  • Steindrucker
  • Schlagzeugmacher
Worauf es ankommt

Was eine Handwerker-Website leisten muss: Anfragen, Personal, Pflichtangaben

Warum der eigene Auftritt neben Profil und Portal zählt

Wer einen Dachdecker, Elektriker oder Fliesenleger in der Nähe sucht, bekommt bei Google neben den normalen Treffern Kartenergebnisse mit Unternehmensprofilen. Laut Google bestimmen dort Relevanz, Entfernung und Bekanntheit die Reihenfolge; zur Bekanntheit tragen Rezensionen und Verweise anderer Websites bei. Das Unternehmensprofil weckt Interesse, die Website liefert die Belege: Fotos von eigenen Baustellen statt Katalogbildern, Vorher-Nachher-Vergleiche, eine Seite je Leistung mit den Orten, in denen du tatsächlich arbeitest. Empfängst du am Firmensitz keine Kunden, blendest du die Adresse im Profil aus und gibst Einzugsgebiete an; Google begrenzt sie auf höchstens 20 und eine Ausdehnung von etwa zwei Autostunden.

Handwerkerportale liefern schnell Kontakte, geben dieselbe Anfrage aber häufig an mehrere Betriebe weiter und berechnen Gebühren oft unabhängig davon, ob du den Auftrag bekommst. Eine eigene Seite ersetzt diese Kanäle nicht über Nacht. Sie sorgt aber dafür, dass Empfehlungen, Fahrzeugbeschriftung und Bewertungen auf deinen Namen einzahlen und nicht auf das Profil bei einer Plattform.

Anfragen vorsortieren, bevor du losfährst

Mit vollen Auftragsbüchern ist nicht jede Anfrage willkommen. Ein Formular mit Fragen zu deinem Gewerk zeigt dir vor dem Rückruf, ob sich die Fahrt zum Aufmaß lohnt: Art der Arbeit, Postleitzahl, Objektart, gewünschter Zeitraum und bei Reparaturen Fotos vom Schaden. Dazu kommen je nach Betrieb:

  • Rückrufwunsch mit Zeitfenster, damit das Büro gezielt zurückruft und niemand auf dem Gerüst ans Telefon muss
  • Online-Terminbuchung für planbare Leistungen wie Wartungen oder Beratungstermine in der Ausstellung
  • eine eigene Notdienstseite mit anklickbarer Nummer, Einsatzzeiten und Gebiet, getrennt vom Formular für Projekte
  • ein gut sichtbarer Hinweis auf aktuelle Vorlaufzeiten oder Leistungen, die du gerade nicht annimmst

Die Reaktionszeit hängt weiter an deinem Team. Die Website kann Anfragen aber sofort dorthin leiten, wo sie gelesen werden: ins Büro-Postfach, in die Handwerkersoftware oder aufs Diensthandy. Auch die Pflege muss vom Smartphone aus gehen, damit neue Referenzfotos direkt nach der Abnahme online kommen.

Gesellen und Azubis erreichen

Der ZDH geht von rund 250.000 offenen Stellen im Handwerk aus und rät Ausbildungsbetrieben, schon auf der eigenen Website Informationen und Kontaktwege für Bewerber anzubieten. Eine Karriereseite beantwortet, was Gesellen und Schulabgänger vor dem ersten Anruf wissen wollen: Werkstatt, Fahrzeuge, Arbeitszeiten, Einsatzradius, Übernahme nach der Lehre und freie Praktikumsplätze. Ein kurzes Bewerbungsformular, das ohne Anschreiben auskommt, passt zu Bewerbern, die vom Handy aus reagieren.

Pflichtangaben und Werberegeln im Handwerk

Das Impressum richtet sich nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz. Für Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker, Hörakustiker oder Zahntechniker nennt der ZDH zusätzlich die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als verleihenden Staat und die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung. Allen anderen eingetragenen Betrieben empfiehlt der ZDH, die Kammer ebenfalls anzugeben, um Abmahnungen vorzubeugen. Bevollmächtigte Schornsteinfeger und Büchsenmacher müssen außerdem ihre Aufsichtsbehörde nennen.

Den Titel Meister darf nach § 51 HwO nur führen, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Die Handwerkskammer Dortmund weist darauf hin, dass mit „Meisterbetrieb“ nur werben sollte, wessen Inhaber den Titel besitzt; Betriebe mit anderer Eintragungsgrundlage können „Fachbetrieb“ nutzen. Zulassungspflichtige Leistungen darf nur bewerben, wer in der Handwerksrolle steht, und Arbeiten durch Subunternehmer müssen schon in der Werbung erkennbar sein.

Bindest du Kundenbewertungen ein, verlangt § 5b Abs. 3 UWG einen Hinweis, ob und wie du sicherstellst, dass sie von echten Kunden stammen. Referenzfotos aus Privathäusern gehören nur mit Zustimmung der Eigentümer und ohne Adresse online. Hochgeladene Schadenfotos können in ihren Metadaten Aufnahmeort und Zeitpunkt enthalten; die Datenschutzerklärung sollte beschreiben, wofür du sie nutzt und wann du sie löschst.

Welche Anbieter in Frage kommen

Branchen-Webdesigner verkaufen Festpreispakete mit fertigen Bausteinen wie Projektgalerie, Foto-Upload und Karriereseite, teils mit einem Jahr Wartung im Preis. Regionale Agenturen bauen individueller und können auch das Fotoshooting auf deinen Baustellen übernehmen. Vorab kostenlos berät die Digitalisierungsberatung vieler Handwerkskammern, etwa mit einem Websitecheck. Planst du vor allem bezahlte Wärmepumpen-Kampagnen, ist das ein eigenes Marketingprojekt.

Was du für die Anfrage bereitlegen solltest

  • Gewerk, Leistungen mit hohem und mit geringem Interesse
  • Einzugsgebiet in Orten oder Postleitzahlen
  • vorhandene Baustellenfotos und wer neue liefert
  • ob du Notdienst anbietest und zu welchen Zeiten
  • offene Stellen und Ausbildungsberufe
  • genutzte Handwerkersoftware und Zugang zum Google Unternehmensprofil
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Erste eigene Seite für einen Betrieb, der bisher nur über Portale Aufträge bekommt

    Leistungsseiten, Referenzen aus dem Einzugsgebiet und ein Anfrageformular, das auf den Betrieb läuft, verknüpft mit dem gepflegten Google Unternehmensprofil.

  • Anfrageformular mit Foto-Upload für Reparaturen

    Kunden laden Bilder vom Schaden hoch und geben Postleitzahl und Dringlichkeit an, damit das Büro vor dem Rückruf entscheiden kann, ob ein Termin vor Ort nötig ist.

  • Karrierebereich für Gesellen und Azubis

    Stellenseiten mit Arbeitszeiten, Einsatzradius und Teamfotos plus Kurzbewerbung, die ohne Lebenslauf-Upload abgeschickt werden kann.

  • Projektgalerie nach Gewerk und Ort

    Abgeschlossene Aufträge werden mit Vorher-Nachher-Bildern, Leistung und Stadtteil gezeigt, ohne Kundennamen oder Hausnummern.

  • Rechtscheck eines bestehenden Betriebsauftritts

    Impressum um Kammerangaben ergänzen, Meister- und Fachbetrieb-Hinweise mit der Eintragung abgleichen und Bewertungs-Widgets mit dem nötigen Echtheitshinweis versehen.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    Referenzen aus dem Handwerk

    Lass dir Websites anderer Handwerksbetriebe zeigen und frag, wie viele Anfragen dort über das Formular statt per Telefon hereinkommen.

  2. 2

    Formularfragen passend zu deinem Gewerk

    Ein guter Anbieter fragt, welche Angaben du vor dem Aufmaß brauchst, und baut das Formular danach, statt ein Standard-Kontaktformular einzusetzen.

  3. 3

    Pflege ohne Laptop

    Lass dir vorführen, wie du ein neues Projekt mit Fotos vom Smartphone aus anlegst und eine Stellenanzeige veröffentlichst oder wieder offline nimmst.

  4. 4

    Kenntnis der Handwerksregeln

    Frag nach Kammerangabe im Impressum, dem Umgang mit Meisterbetrieb-Hinweisen und dem Echtheitshinweis bei Bewertungen. Unsicherheit hier deutet auf fehlende Branchenerfahrung.

  5. 5

    Datenschutz bei Foto-Uploads

    Kläre, wo hochgeladene Bilder gespeichert werden, wer Zugriff hat, nach welcher Frist sie gelöscht werden und ob die Übertragung verschlüsselt läuft.

  6. 6

    Was im Paketpreis steckt

    Vergleiche, ob Texte, Fotoshooting, Rechtstexte und Wartung im Festpreis enthalten sind und was jede weitere Leistungs- oder Ortsseite kostet.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Was kostet eine Website für einen Handwerksbetrieb?

Ein Ratgeber des Bauportals ibau nennt als grobe Orientierung etwa 300 bis 1.200 Euro für einen Onepager, 1.200 bis 3.000 Euro mit selbst gelieferten Inhalten und 6.000 bis 20.000 Euro für umfangreiche, suchmaschinenoptimierte Auftritte. Branchen-Webdesigner werben häufig mit Festpreispaketen, bei denen Texte und Bilder teils schon enthalten sind. Den Preis treiben vor allem die Zahl der Leistungsseiten, ein Fotoshooting auf deinen Baustellen, Texte, Karrierebereich und Schnittstellen zu deiner Handwerkersoftware.

Muss ich die Handwerkskammer im Impressum angeben?

Für Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker, Hörakustiker oder Zahntechniker ja, zusammen mit Berufsbezeichnung, verleihendem Staat und Hinweis auf die Handwerksordnung. Für die übrigen Gewerke empfehlen ZDH und Handwerkskammern die Angabe, weil sie Abmahnungen vorbeugt. Da die Angabe keinen Aufwand macht, spricht wenig dagegen, sie in jedes Handwerker-Impressum aufzunehmen. Im Zweifel berät dich deine Kammer zum Einzelfall.

Darf ich auf der Website mit „Meisterbetrieb“ werben?

Den Meistertitel darf nach § 51 HwO nur führen, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Die Handwerkskammer Dortmund empfiehlt, mit „Meisterbetrieb“ nur zu werben, wenn der Inhaber den Titel besitzt. Bist du auf Grundlage einer anderen Qualifikation in die Handwerksrolle eingetragen, kannst du dich laut Kammer als „Fachbetrieb“ bezeichnen. Irreführende Angaben können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden.

Reicht ein Google Unternehmensprofil ohne eigene Website?

Für den ersten Kontakt kann das Profil genügen, doch Platz für Projektgalerien, Leistungsseiten je Ort, ein Formular mit gewerkspezifischen Fragen oder Stellenanzeigen bietet es kaum. Google nennt Verweise anderer Websites als Teil der Bekanntheit, und die laufen am besten auf eine eigene Domain. Außerdem bleibt dein Auftritt erhalten, wenn sich Regeln oder Darstellung des Profils ändern.

Darf ich Google-Bewertungen auf meiner Handwerker-Website zeigen?

Ja, aber nach § 5b Abs. 3 UWG musst du dazu angeben, ob und wie du prüfst, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die tatsächlich bei dir beauftragt haben. Ein pauschaler Satz reicht nicht, der Hinweis sollte das Verfahren beschreiben. Bitte Kunden nach der Abnahme ruhig um eine Rezension, biete dafür aber keine Rabatte oder Geschenke an, das verbieten Googles Richtlinien.

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