Wie Kanzlei-SEO unter anwaltlichem Berufsrecht funktioniert
Wie Rechtsuchende eine Kanzlei finden
Privatmandanten und kleinere Unternehmen suchen selten nach „Rechtsanwalt“. Sie tippen ihr Problem und oft den Ort ein: Kündigung erhalten, Scheidung einreichen, Bußgeldbescheid, Erbschein beantragen. Daraus ergibt sich die Grundstruktur fast jeder Kanzleiwebsite, die über die Suche Mandate gewinnen soll: eine eigene, gründliche Seite je Rechtsgebiet, bei mehreren Standorten sauber getrennt, dazu Profile der Berufsträger und Inhalte zu den Fragen, die am Anfang eines Mandats stehen. Wirtschaftskanzleien mit Unternehmensmandanten brauchen dagegen weniger Ortsbezug und mehr Tiefe zu Branchen und Spezialthemen.
Für die lokale Suche zählt das Google-Unternehmensprofil. Die Google-Richtlinien sehen vor, dass die Kanzlei ein eigenes Profil hat und einzelne Anwälte mit Mandantenverkehr eigene Profile anlegen können, die nur ihren Namen tragen. Rechtsgebiete oder Städte gehören nicht in den Profilnamen, und für ein virtuelles Büro ohne Präsenz vor Ort ist kein Profil zulässig.
Was das Berufsrecht erlaubt
§ 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Rechtsprechung des BGH hat das Verbot der Einzelfallwerbung nach Einschätzung der Bundesrechtsanwaltskammer stark relativiert. Die Satzungsversammlung hat § 6 BORA deshalb neu gefasst, seit dem 1. Dezember 2025 gilt: Anwälte dürfen nicht unsachlich, unlauter oder irreführend werben, in diesen Grenzen ist auch Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig. Werbung mit Mandaten oder Mandanten braucht die ausdrückliche Einwilligung, auch nach Ende des Mandats. Und nach § 6 Abs. 3 BORA darf eine Kanzlei nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie so werben, wie sie es selbst nicht dürfte. Das betrifft Agenturen genauso wie Portale.
Fachanwalt, Schwerpunkt, Spezialist
SEO-Texte leben von klaren Begriffen, und genau hier liegen Fallstricke. Fachanwaltsbezeichnungen verleiht die Rechtsanwaltskammer, derzeit gibt es 24 Fachanwaltschaften, und eine Person darf höchstens drei führen (§ 43c BRAO). Teilbereiche der Tätigkeit darf nach § 7 BORA nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann; wer qualifizierende Zusätze wie „Spezialist“ verwendet, muss zusätzlich auf dem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein. Unzulässig sind Angaben, die mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden können. Eine Seite „Fachanwalt für Mietrecht Köln“ darf es also nur geben, wenn in der Kanzlei tatsächlich jemand diesen Titel führt.
Ratgeberinhalte ohne Beratung im Einzelfall
Artikel zu Fristen, Abläufen und Kosten ziehen Suchende an. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG ist die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung von Rechtsfragen in den Medien keine Rechtsdienstleistung. Anders sieht es aus, wenn Fragen einzelner Nutzer in Kommentaren oder Chats konkret geprüft werden: Das ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, die nicht die Agentur übernehmen darf, die den Kommentarbereich betreut. Auch die fachliche Richtigkeit bleibt Sache der Kanzlei: Texte von Agenturen oder KI-Werkzeugen sollte ein Berufsträger prüfen, bevor sie online gehen, denn veraltete Rechtslagen schaden dem Ruf mehr als fehlende Rankings.
Portale und Bewertungen
Anwaltsportale erscheinen bei vielen Suchanfragen weit oben und bewerten Kanzleien teils ohne deren Zutun. Ein gepflegtes Profil kann Anfragen bringen, ersetzt aber nicht die eigene Website. Bei Antworten auf Bewertungen gilt die anwaltliche Verschwiegenheit: kein Wort zum Mandat, auch nicht zur Richtigstellung.
Anbieter und Vorbereitung
Kanzlei-SEO bieten spezialisierte Agenturen für Rechtsberufe, allgemeine SEO-Agenturen mit Kanzleireferenzen und freie Texter mit juristischem Hintergrund an. Sollen zusätzlich bezahlte Anzeigen oder Social Media laufen, ist eine kanalübergreifende Marketingagentur die passendere Wahl.
Vor der Anfrage hilft eine kurze Liste:
- Rechtsgebiete, die wachsen sollen, und solche, die du bewusst nicht bewerben willst
- Fachanwaltstitel und nachweisbare Schwerpunkte je Berufsträger
- Standorte und Einzugsgebiet
- Zugänge zu Website, Search Console und Google-Unternehmensprofil
- Portalprofile, die bereits bestehen oder bezahlt werden
- Wer in der Kanzlei Texte fachlich freigibt