macherportal.de
Marketing & PR

SEO für Anwälte: Kanzlei für Rechtsgebiet und Ort sichtbar machen

Mandanten suchen nach ihrem Problem und ihrem Ort, nicht nach deinem Kanzleinamen. Nenn uns Rechtsgebiete, Standorte und was deine Website heute leistet. Wir leiten deine Anfrage kostenlos an passende SEO-Agenturen und Freelancer weiter, die sich direkt bei dir melden.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr
  • Anfrage in zwei Minuten beschrieben

Projekt anfragen

Kostenlos, unverbindlich, in zwei Minuten erledigt.

  1. 1Dein Projekt
  2. 2Dein Kontakt
Welches Budget hast du im Kopf?
Wann soll es losgehen?

Kostenlos und unverbindlich. Deine Angaben sehen nur wir und die Anbieter, die wir für deine Anfrage auswählen. Datenschutz

Wofür Unternehmen anfragen

  • Rechtsgebietsseiten je Standort
  • Google-Unternehmensprofil für Kanzlei und Berufsträger
  • Ratgeberartikel zu typischen Mandantenfragen
  • Anwaltsprofile mit Fachanwaltstiteln und Schwerpunkten
  • Anwaltsportale und Verzeichniseinträge
  • Bewertungen auf Google und anwalt.de
  • Impressum nach DDG und DL-InfoV
  • Strukturierte Daten für Kanzleien
  • Werberechtliche Prüfung nach § 43b BRAO und § 6 BORA
  • SEO beim Kanzleiwechsel, Fusion oder Namensänderung

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Worauf es ankommt

Wie Kanzlei-SEO unter anwaltlichem Berufsrecht funktioniert

Wie Rechtsuchende eine Kanzlei finden

Privatmandanten und kleinere Unternehmen suchen selten nach „Rechtsanwalt“. Sie tippen ihr Problem und oft den Ort ein: Kündigung erhalten, Scheidung einreichen, Bußgeldbescheid, Erbschein beantragen. Daraus ergibt sich die Grundstruktur fast jeder Kanzleiwebsite, die über die Suche Mandate gewinnen soll: eine eigene, gründliche Seite je Rechtsgebiet, bei mehreren Standorten sauber getrennt, dazu Profile der Berufsträger und Inhalte zu den Fragen, die am Anfang eines Mandats stehen. Wirtschaftskanzleien mit Unternehmensmandanten brauchen dagegen weniger Ortsbezug und mehr Tiefe zu Branchen und Spezialthemen.

Für die lokale Suche zählt das Google-Unternehmensprofil. Die Google-Richtlinien sehen vor, dass die Kanzlei ein eigenes Profil hat und einzelne Anwälte mit Mandantenverkehr eigene Profile anlegen können, die nur ihren Namen tragen. Rechtsgebiete oder Städte gehören nicht in den Profilnamen, und für ein virtuelles Büro ohne Präsenz vor Ort ist kein Profil zulässig.

Was das Berufsrecht erlaubt

§ 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Rechtsprechung des BGH hat das Verbot der Einzelfallwerbung nach Einschätzung der Bundesrechtsanwaltskammer stark relativiert. Die Satzungsversammlung hat § 6 BORA deshalb neu gefasst, seit dem 1. Dezember 2025 gilt: Anwälte dürfen nicht unsachlich, unlauter oder irreführend werben, in diesen Grenzen ist auch Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig. Werbung mit Mandaten oder Mandanten braucht die ausdrückliche Einwilligung, auch nach Ende des Mandats. Und nach § 6 Abs. 3 BORA darf eine Kanzlei nicht daran mitwirken, dass Dritte für sie so werben, wie sie es selbst nicht dürfte. Das betrifft Agenturen genauso wie Portale.

Fachanwalt, Schwerpunkt, Spezialist

SEO-Texte leben von klaren Begriffen, und genau hier liegen Fallstricke. Fachanwaltsbezeichnungen verleiht die Rechtsanwaltskammer, derzeit gibt es 24 Fachanwaltschaften, und eine Person darf höchstens drei führen (§ 43c BRAO). Teilbereiche der Tätigkeit darf nach § 7 BORA nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann; wer qualifizierende Zusätze wie „Spezialist“ verwendet, muss zusätzlich auf dem Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein. Unzulässig sind Angaben, die mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden können. Eine Seite „Fachanwalt für Mietrecht Köln“ darf es also nur geben, wenn in der Kanzlei tatsächlich jemand diesen Titel führt.

Ratgeberinhalte ohne Beratung im Einzelfall

Artikel zu Fristen, Abläufen und Kosten ziehen Suchende an. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG ist die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung von Rechtsfragen in den Medien keine Rechtsdienstleistung. Anders sieht es aus, wenn Fragen einzelner Nutzer in Kommentaren oder Chats konkret geprüft werden: Das ist eine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG, die nicht die Agentur übernehmen darf, die den Kommentarbereich betreut. Auch die fachliche Richtigkeit bleibt Sache der Kanzlei: Texte von Agenturen oder KI-Werkzeugen sollte ein Berufsträger prüfen, bevor sie online gehen, denn veraltete Rechtslagen schaden dem Ruf mehr als fehlende Rankings.

Portale und Bewertungen

Anwaltsportale erscheinen bei vielen Suchanfragen weit oben und bewerten Kanzleien teils ohne deren Zutun. Ein gepflegtes Profil kann Anfragen bringen, ersetzt aber nicht die eigene Website. Bei Antworten auf Bewertungen gilt die anwaltliche Verschwiegenheit: kein Wort zum Mandat, auch nicht zur Richtigstellung.

Anbieter und Vorbereitung

Kanzlei-SEO bieten spezialisierte Agenturen für Rechtsberufe, allgemeine SEO-Agenturen mit Kanzleireferenzen und freie Texter mit juristischem Hintergrund an. Sollen zusätzlich bezahlte Anzeigen oder Social Media laufen, ist eine kanalübergreifende Marketingagentur die passendere Wahl.

Vor der Anfrage hilft eine kurze Liste:

  • Rechtsgebiete, die wachsen sollen, und solche, die du bewusst nicht bewerben willst
  • Fachanwaltstitel und nachweisbare Schwerpunkte je Berufsträger
  • Standorte und Einzugsgebiet
  • Zugänge zu Website, Search Console und Google-Unternehmensprofil
  • Portalprofile, die bereits bestehen oder bezahlt werden
  • Wer in der Kanzlei Texte fachlich freigibt
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Rechtsgebietsseiten neu strukturieren

    Eine Sammelseite „Leistungen“ in eigenständige Seiten je Rechtsgebiet aufteilen, mit Ablauf, Kostenhinweisen nach RVG und den zuständigen Anwälten, und jede Seite auf passende Suchanfragen ausrichten.

  • Kanzleiwebsite berufsrechtlich überarbeiten

    Formulierungen wie „Spezialist“ oder „führende Kanzlei“ gegen § 7 BORA und das Irreführungsverbot prüfen, Mandantenlogos ohne Einwilligung entfernen und das Impressum ergänzen.

  • Ratgeberbereich für Mandantenfragen

    Aus den häufigsten Erstgesprächen einen Themenplan ableiten, Beiträge zu Fristen und Abläufen schreiben und sie von einem Berufsträger freigeben und regelmäßig aktualisieren lassen.

  • Google-Profile für Kanzlei und Anwälte bereinigen

    Doppelte Einträge zusammenführen, Namen ohne Keywords anlegen, Kategorien je Rechtsgebiet setzen und einen Ablauf für Bewertungsantworten ohne Mandatsbezug festlegen.

  • Domainumzug nach Fusion oder Umbenennung

    Alte URLs per Weiterleitung auf die neue Struktur abbilden, Profile und Portaleinträge aktualisieren und Rankings der wichtigsten Rechtsgebietsseiten vor und nach dem Umzug beobachten.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    Sicherer Umgang mit BRAO und BORA

    Frag, wie der Anbieter § 43b BRAO, § 6 und § 7 BORA in Texten umsetzt, und lass dir Beispiele zeigen. Da die Kanzlei für unzulässige Drittwerbung mithaftet, sollte die Freigabe jedes Textes bei dir liegen.

  2. 2

    Juristisch belastbare Texte

    Kläre, wer die Inhalte schreibt: juristisch ausgebildete Autoren, allgemeine Texter oder KI mit Nachbearbeitung. Wichtig ist ein fester Freigabeprozess und eine Regel, wer Beiträge nach Gesetzesänderungen aktualisiert.

  3. 3

    Keine austauschbaren Städteseiten

    Vorsicht bei Angeboten, dutzende Seiten nach dem Muster „Anwalt Arbeitsrecht + Ort“ für Orte ohne Kanzleisitz zu erzeugen. Solche Seiten bieten Suchenden kaum eigenen Inhalt und können den Eindruck eines Standorts erwecken, den es nicht gibt.

  4. 4

    Transparenz bei Leads und Portalen

    Provisionen für die Vermittlung von Mandaten sind nach § 49b Abs. 3 BRAO unzulässig. Frag bei Paketen mit Anfragen oder Portalplatzierung genau, wofür du bezahlst: für Leistung und Werbefläche, nicht pro vermitteltem Mandat.

  5. 5

    Messbare Ziele statt Rankinglisten

    Sinnvoll sind Kennzahlen je Rechtsgebiet: Klicks aus der Suche, Anrufe und Kontaktformulare. Eine Liste von Keyword-Positionen ohne Bezug zu Anfragen sagt wenig über den Nutzen.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Darf ich als Anwalt überhaupt gezielt um Mandate werben?

In Grenzen ja. § 43b BRAO verlangt sachliche Unterrichtung, das Verbot der Einzelfallwerbung hat der BGH aber deutlich eingeschränkt. Die seit 1. Dezember 2025 geltende Fassung von § 6 BORA stellt klar, dass Werbung um ein einzelnes Mandat zulässig ist, solange sie nicht unsachlich, unlauter oder irreführend ist. Eine SEO-Seite, die Menschen mit einem konkreten Problem anspricht, ist damit grundsätzlich möglich. Im Zweifel hilft deine Rechtsanwaltskammer.

Welche Angaben braucht das Impressum einer Kanzleiwebsite?

Neben Name, Anschrift und Kontaktwegen verlangt § 5 DDG für reglementierte Berufe die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle. Zur Berufshaftpflichtversicherung, die Anwälte nach § 51 BRAO abschließen müssen, verlangt § 2 DL-InfoV Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. Die Verordnung lässt verschiedene Wege zu, üblich ist die Angabe im Impressum.

Darf auf meiner Website „Spezialist für Arbeitsrecht“ stehen?

Nur unter Voraussetzungen. Nach § 7 BORA brauchst du für die Benennung von Teilbereichen nachweisbare Kenntnisse. Bei qualifizierenden Zusätzen wie „Spezialist“ musst du zusätzlich in erheblichem Umfang auf dem Gebiet tätig gewesen sein. Unzulässig ist die Angabe, wenn sie mit einer Fachanwaltschaft verwechselt werden kann oder sonst irreführt. Eine Agentur sollte solche Begriffe nicht aus SEO-Gründen einsetzen, ohne dass du die Voraussetzungen bestätigst.

Können Ratgeberartikel als unerlaubte Rechtsberatung gelten?

Allgemeine Beiträge zu Rechtsfragen, die sich an die Allgemeinheit richten, sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG keine Rechtsdienstleistung. Heikel wird es, wenn im Kommentarbereich oder Chat einzelne Fälle geprüft werden: Das ist Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG und gehört in die Hand eines Berufsträgers, nicht einer Agentur, die Kommentare moderiert. Kennzeichne Beiträge mit Stand und Autor, verweise für den Einzelfall auf die Erstberatung und lass Texte vor Veröffentlichung von einem Berufsträger freigeben.

Lohnt sich SEO, wenn Anwaltsportale die Suchergebnisse dominieren?

Oft ja, aber nicht als Ersatz für Portale. Portale ranken breit, eine Kanzleiwebsite kann bei spezifischen Fragen, Rechtsgebiet plus Ort und bei Suchen nach Anwaltsnamen stark sein. Viele Kanzleien kombinieren ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil, ausgewählte Portalprofile und tiefe eigene Rechtsgebietsseiten. Lass dir vorab zeigen, wer bei deinen wichtigsten Suchbegriffen heute auf den ersten Plätzen steht.

Bereit? Dann beschreib dein Projekt.

Kostenlos, unverbindlich, in zwei Minuten erledigt.

Projekt anfragen