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Marketing für Steuerberater: passende Mandanten und Mitarbeitende

Deine Kanzlei ist ausgelastet, aber mit den falschen Mandaten, und offene Stellen bleiben monatelang unbesetzt? Schildere kurz Kanzleiprofil, Wunschmandanten und Personalbedarf. Deine Anfrage geht kostenlos an passende Anbieter für Kanzleimarketing, und wer passt, nimmt direkt Kontakt mit dir auf.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Wofür Unternehmen anfragen

  • Positionierung auf Branchen oder Mandantengruppen
  • Kanzleiwebsite mit Leistungsprofil
  • Karriereseite für Steuerfachangestellte
  • Employer Branding und Social Recruiting
  • Ausbildungsmarketing
  • Mandantenrundschreiben und Newsletter
  • Fachbeiträge und Informationsveranstaltungen
  • Sichtbarkeit bei lokaler Steuerberatersuche
  • Qualifikationshinweise nach § 9 BOStB
  • Impressum mit Kammer und Berufshaftpflicht
  • Kanzleimarke nach Nachfolge oder Zusammenschluss

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Worauf es ankommt

Warum Kanzleimarketing bei Steuerberatern anders funktioniert

Das eigentliche Problem ist selten die Nachfrage

Viele Steuerkanzleien haben keinen Mangel an Anfragen. Das Telefon klingelt wegen Einkommensteuererklärungen, Existenzgründungen oder Belegordnern, die kurz vor Fristende gebracht werden. Marketing für Steuerberater zielt deshalb meist auf zwei andere Dinge: Mandate zu gewinnen, die zum Kanzleiprofil und zur Kapazität passen, und Menschen einzustellen, die sie bearbeiten. Eine gute Agentur fragt zuerst, wer ausdrücklich nicht mehr kommen soll.

Wunschmandanten definieren

Unternehmensmandanten bringen oft laufende Aufträge für Finanzbuchhaltung, Lohn und Jahresabschluss, fordern aber Erreichbarkeit und Branchenwissen. Privatpersonen suchen häufig einmalig, stark saisonal und preisorientiert. Dazwischen liegen Gruppen mit eigenem Bedarf: Heilberufe, Gastronomie, Onlinehändler mit Auslandsumsätzen, Landwirtschaft, Vermieter, Erben oder Unternehmer vor der Nachfolge. Für jede Gruppe braucht die Kanzlei eigene Botschaften, eigene Leistungsseiten und oft einen eigenen Weg ins Erstgespräch. Branchenschwerpunkte darf eine Kanzlei laut dem Leitfaden „Externe Kommunikation“ der Bundessteuerberaterkammer benennen.

Was StBerG und Berufsordnung vorgeben

§ 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Nach § 9 Abs. 1 BOStB ist berufswidrige Werbung untersagt, insbesondere wettbewerbswidrige, und sie darf auch nicht durch Dritte veranlasst oder geduldet werden. Eine Agentur, die zu weit geht, fällt also auf die Kanzlei zurück. Der Leitfaden der Kammer beschreibt die Praxis inzwischen als liberal: Kanzleiwebsite, Social Media, Anzeigen, Broschüren an Nichtmandanten und Informationsveranstaltungen sind grundsätzlich zulässig. Der BGH hat das Verbot der Einzelfallwerbung zudem eingeschränkt (BGH, NJW 2014, 554). Unzulässig bleiben irreführende und aufdringliche Werbung, Mandantennamen ohne Zustimmung und nach § 9 StBerG jede Provision für die Vermittlung von Aufträgen.

Titel, Fachberater und Zertifikate

Die Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer kennt nur zwei amtliche Bezeichnungen: Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Sie werden von der Kammer verliehen und zusammen mit der Berufsbezeichnung geführt. Andere Bezeichnungen, etwa Fortbildungszertifikate oder Fachberatertitel privater Verbände, dürfen nach § 9 Abs. 2 BOStB nur räumlich getrennt von Name und Berufsbezeichnung „Steuerberater“ stehen und nicht mit amtlichen Fachberatern verwechselbar sein. Wer auf besondere Qualifikationen hinweist, muss Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweisen können. Für Website, Signatur und LinkedIn-Profil ist das eine Gestaltungsfrage, die eine Agentur kennen sollte.

Personalmarketing gehört dazu

Steuerfachangestellte gelten in der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf. In der Kammerbefragung STAX 2024 berichten viele Kanzleien, offene Stellen nicht vollständig besetzen zu können, Einzelkanzleien deutlich häufiger als größere Berufsausübungsgesellschaften. Gesucht wird laut der Befragung vor allem über die eigene Website und Online-Stellenbörsen, danach über soziale Netzwerke. Entsprechend übernehmen Agenturen Karriereseiten, Stellenanzeigen, Social-Recruiting-Kampagnen und Ausbildungsmarketing. Für Kanzleisoftware, Datenaustausch mit Mandanten und IT-Sicherheit ist dagegen ein spezialisierter IT-Dienstleister die bessere Wahl.

Anbieter und Vorbereitung

Es gibt Agenturen, die nur Steuer- und Rechtsberatungskanzleien betreuen, allgemeine Agenturen mit Kanzleireferenzen, Recruiting-Spezialisten und Texter mit steuerlichem Hintergrund für Rundschreiben und Fachbeiträge. Bereite vor der Anfrage vor:

  • Mandantengruppen, die wachsen sollen, und Mandate, die du abgeben willst
  • Freie Kapazität je Team und Leistungsbereich
  • Offene Stellen mit Anforderungen und dem, was die Kanzlei bietet
  • Amtliche Fachberaterbezeichnungen und sonstige Qualifikationen je Berufsträger
  • Bestehende Website, Profile und Einwilligungen für Newsletter
  • Pläne zu Nachfolge, Zusammenschluss oder weiteren Beratungsstellen
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Positionierung auf eine Mandantengruppe

    Aus der Auswertung des Mandantenstamms eine Zielgruppe wählen, eigene Leistungsseiten und Fachbeiträge dafür erstellen und das Kontaktformular um Fragen ergänzen, die unpassende Anfragen früh aussortieren.

  • Recruiting-Kampagne für Steuerfachangestellte

    Karriereseite mit Einblicken ins Team, Gehaltsrahmen und Homeoffice-Regeln, dazu Anzeigen in sozialen Netzwerken im Umkreis und eine Kurzbewerbung ohne Anschreiben.

  • Ausbildungsmarketing

    Schulkooperationen, Praktikumsangebote und kurze Videos von Auszubildenden, damit der Beruf bei Schülern und Eltern sichtbar wird.

  • Mandantenrundschreiben als Newsletter

    Bestehendes Rundschreiben in einen regelmäßigen E-Mail-Newsletter mit Einwilligungsverwaltung überführen und Themen nach Mandantengruppe trennen.

  • Qualifikationsangaben auf Website und Briefbogen prüfen

    Fachberater, Zertifikate und Tätigkeitsschwerpunkte je Berufsträger gegen § 9 BOStB abgleichen und so darstellen, dass keine Verwechslung mit amtlichen Bezeichnungen entsteht.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    Kenntnis von § 57a StBerG und § 9 BOStB

    Frag nach Erfahrungen mit Steuerkanzleien und wie der Anbieter mit Qualifikationshinweisen, Mandantenreferenzen und Werbeaussagen umgeht. Da die Kanzlei für berufswidrige Drittwerbung einsteht, sollte jede Veröffentlichung von dir freigegeben werden.

  2. 2

    Erst Zielbild, dann Kanäle

    Ein guter Anbieter will wissen, welche Mandate du willst und welche Kapazität du hast, bevor er Kampagnen vorschlägt. Wer sofort mehr Anfragen verspricht, löst oft das falsche Problem.

  3. 3

    Echte Recruiting-Erfahrung

    Lass dir Kampagnen für Kanzleien oder vergleichbare Fachberufe zeigen und frag, wie Bewerbungen ankommen, wer sie wie schnell beantwortet und wie Erfolg gemessen wird: Bewerbungen, Gespräche, Einstellungen.

  4. 4

    Keine Vergütung pro vermitteltem Mandat

    § 9 StBerG verbietet Provisionen für die Vermittlung von Aufträgen. Modelle mit Bezahlung je gewonnenem Mandanten solltest du ablehnen oder vorab mit deiner Steuerberaterkammer klären.

  5. 5

    Saubere Einwilligungen im Newsletter

    Frag, wie Einwilligungen dokumentiert werden und wie mit Bestandsmandanten umgegangen wird. E-Mail-Werbung setzt nach § 7 UWG grundsätzlich eine vorherige Einwilligung voraus, mit einer engen Ausnahme für bestehende Kundenbeziehungen.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Darf ich als Steuerberater mit Namen oder Logos meiner Mandanten werben?

Nur mit vorheriger Zustimmung der Mandanten. Der Leitfaden „Externe Kommunikation“ der Bundessteuerberaterkammer hält die Nennung von Mandanten für zulässig, wenn diese zugestimmt haben. Hol die Zustimmung schriftlich ein, regle, wo Name, Logo oder Zitat erscheinen dürfen, und wie ein Widerruf umgesetzt wird. Bedenke außerdem die Verschwiegenheitspflicht: Details aus dem Mandat gehören auch mit Zustimmung nur in sehr begrenztem Umfang in eine Referenz.

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Steuerberater-Website?

Nach § 5 DDG gehören ins Impressum unter anderem die zuständige Steuerberaterkammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit Hinweis, wo sie einsehbar sind, etwa StBerG, DVStB, BOStB und StBVV. Die Berufshaftpflichtversicherung ist nach § 67 StBerG Pflicht. § 2 DL-InfoV verlangt Angaben zu Versicherer und räumlichem Geltungsbereich, die viele Kanzleien ebenfalls im Impressum machen.

Darf ich mich „Fachberater“ nennen, wenn ich einen Lehrgang absolviert habe?

Amtlich verliehen werden nach der Fachberaterordnung nur der Fachberater für Internationales Steuerrecht und der Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Titel privater Anbieter oder Verbände darfst du nach § 9 Abs. 2 BOStB nur räumlich getrennt von Name und Berufsbezeichnung führen, und sie dürfen nicht mit amtlichen Fachberatern verwechselbar sein. Für Hinweise auf besondere Qualifikationen musst du Kenntnisse und Erfahrung nachweisen können.

Wie findet eine Steuerkanzlei über Marketing neue Steuerfachangestellte?

Laut Kammerbefragung STAX 2024 suchen Kanzleien vor allem über die eigene Website und Online-Stellenbörsen, danach über soziale Netzwerke. Wirksam ist eine Karriereseite, die konkrete Antworten gibt: Aufgaben, Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, Fortbildung, Gehaltsrahmen. Ergänzend helfen Anzeigen im Umkreis, Einblicke von Mitarbeitenden und ein Bewerbungsweg, der auf dem Smartphone in wenigen Minuten erledigt ist.

Brauche ich Marketing, wenn meine Kanzlei ohnehin ausgelastet ist?

Gerade dann kann es sinnvoll sein, aber mit anderem Ziel. Statt mehr Anfragen geht es darum, die Zusammensetzung des Mandantenstamms zu steuern, Preise für neue Mandate sachlich zu begründen und Personal zu gewinnen, um Wachstum überhaupt bewältigen zu können. Ein Anbieter sollte in diesem Fall mit der Positionierung und dem Recruiting beginnen, nicht mit Anzeigen für Neumandanten.

Bereit? Dann beschreib dein Projekt.

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