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Marketing & PR

Marketing-Agentur für deine Zahnarztpraxis finden

Du willst mehr Patienten für Implantate, Aligner oder Prophylaxe gewinnen oder findest keine ZFA? Beschreib kurz Praxisprofil, Schwerpunkte und Ziel. Wir leiten deine Anfrage kostenlos an passende Marketing-Agenturen und Freelancer weiter, die sich direkt bei dir melden.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr
  • Anfrage in zwei Minuten beschrieben

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  1. 1Dein Projekt
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Wofür Unternehmen anfragen

  • Behandlungsseiten für Implantologie, Aligner & Prophylaxe
  • Google-Unternehmensprofil der Praxis
  • Umgang mit jameda- und Google-Bewertungen
  • Online-Terminbuchung einbinden
  • ZFA-Recruiting & Karriereseite
  • Employer Branding für Praxisteams
  • Praxisfotos, Teamvideo & Patienteninformation
  • Werberechtliche Prüfung nach Berufsordnung & HWG
  • Impressum mit Kammer und Berufsbezeichnung
  • Anzeigen für Selbstzahlerleistungen
  • Praxismarke bei Übernahme oder Neugründung

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Worauf es ankommt

Worauf es beim Zahnarzt-Marketing ankommt

Was Praxismarketing hier bedeutet

Eine Marketing-Agentur für Zahnarztpraxen arbeitet an zwei Engpässen zugleich: an den Patienten, die eine Praxis sich wünscht, und an dem Personal, ohne das zusätzliche Termine gar nicht behandelt werden könnten. Das unterscheidet die Branche von fast allen anderen. Laut Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit standen Zahnmedizinische Fachangestellte 2024 auf Platz eins der Engpassberufe. Wer Neupatienten für aufwendige Versorgungen gewinnt, braucht also oft parallel eine Recruiting-Strategie.

Kassenpatienten, Selbstzahler und die Frage nach dem Schwerpunkt

Viele Praxen haben genug Kassenpatienten für die Grundversorgung, wollen aber gezielt Behandlungen ausbauen, die ganz oder teilweise privat bezahlt werden: Implantologie, Aligner-Therapie, professionelle Zahnreinigung, ästhetische Versorgungen oder Behandlung von Angstpatienten. Diese Patienten suchen anders. Sie vergleichen Praxen, lesen Behandlungsseiten gründlich und wollen Kosten, Ablauf und Behandler verstehen, bevor sie einen Beratungstermin buchen. Eine Agentur baut dafür je Schwerpunkt eine eigene, sachliche Informationsseite, stimmt sie auf die Suche nach Behandlung und Ort ab und verbindet sie mit Online-Terminbuchung oder einem Rückrufweg.

Zu beachten ist die Abrechnung: Zahnärztliche Leistungen werden nach Bema oder GOZ abgerechnet. Die Zahnärztekammer Berlin hält Wertgutscheine, Rabatte, Verlosungen oder kostenlose Behandlungen deshalb für unzulässig. Klassische Aktionswerbung aus dem Handel fällt damit weg.

Die rechtlichen Leitplanken

Maßgeblich ist die Berufsordnung deiner Landeszahnärztekammer, die sich an § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer orientiert. Sachliche Information über Behandlungsspektrum, Qualifikation, Ausstattung und Erreichbarkeit ist erlaubt. Berufswidrig ist insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung. Die Kammer Berlin nennt als Beispiele Sätze wie „Schmerzfreie Behandlung!“, „100 % Erfolgsgarantie“ oder „Wir sind günstiger als Ihr Zahnarzt!“. Tätigkeitsschwerpunkte sind zulässig, die Voraussetzungen regeln die Kammern aber unterschiedlich; Berlin etwa nennt maximal drei und verlangt Nachweise. Für Websites und soziale Medien gelten dieselben Regeln wie für jedes andere Medium.

Dazu kommt das Heilmittelwerbegesetz. Vorher-Nachher-Bilder sind seit der Gesetzesänderung 2012 nicht mehr grundsätzlich verboten, dürfen aber nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sein (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG). Ausdrücklich untersagt bleibt der Vorher-Nachher-Vergleich bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen zur Veränderung des Körpers ohne medizinische Notwendigkeit (§ 11 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 c HWG). Das OLG Celle hielt Vorher-Nachher-Fotos einer medizinisch indizierten Versorgung mit Implantaten und Kronen für zulässig (Az. 13 U 160/12). Wo die Grenze im Einzelfall liegt, klärt deine Kammer oder ein Anwalt für Medizinrecht, nicht die Agentur.

Bewertungen als eigenes Arbeitsfeld

Praxen werden auf jameda und Google bewertet, ob sie wollen oder nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH muss ein Portal prüfen, wenn du bestreitest, dass der Bewertende überhaupt bei dir in Behandlung war. Bei Antworten auf Kritik gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB: knapp, sachlich und ohne Bezug zur konkreten Behandlung. Google untersagt außerdem Anreize für Rezensionen und das gezielte Einsammeln nur positiver Stimmen. Eine Agentur kann Abläufe dafür aufsetzen, etwa eine neutrale Bitte um Feedback nach dem Termin.

Welche Anbieter es gibt

  • Dental-Agenturen: arbeiten nur für Zahnarzt- und KFO-Praxen, bringen Bildwelten, Behandlungstexte und Recruiting-Konzepte mit. Prüfe, wie individuell das Ergebnis ist.
  • Allgemeine Agenturen mit Praxisreferenzen: sinnvoll, wenn eine Praxismarke eigenständig entwickelt werden soll.
  • Freelancer: für abgegrenzte Aufgaben wie Texte für Behandlungsseiten, Fotos oder die Betreuung des Unternehmensprofils.

Geht es vor allem um Praxissoftware, Telematikinfrastruktur oder IT-Sicherheit, ist ein IT-Dienstleister der richtige Ansprechpartner.

Was du vorbereiten solltest

  • Welche Behandlungen sollen wachsen, und wie viele zusätzliche Termine kann dein Team leisten?
  • Offene Stellen: ZFA, ZMP, DH, Abrechnung, Auszubildende
  • Nachweise für Tätigkeitsschwerpunkte und Fachzahnarztbezeichnungen
  • Vorhandenes Bildmaterial und Einwilligungen von Patienten und Team
  • Zugänge zu Website, Google-Unternehmensprofil und jameda-Profil
  • Einzugsgebiet und Standorte bei Mehrbehandler- oder MVZ-Strukturen
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Behandlungsseite für Implantologie neu aufsetzen

    Ablauf, Kostenrahmen nach GOZ und Qualifikation des Behandlers sachlich darstellen, auf die Suche nach Implantaten im Umkreis ausrichten und mit einem Buchungsweg für Beratungstermine verbinden.

  • ZFA-Recruiting-Kampagne

    Karriereseite mit Kurzbewerbung ohne Anschreiben, Teamfotos und Anzeigen auf Instagram und Facebook im Pendelradius der Praxis, dazu ein fester Ablauf, wer Bewerbern innerhalb weniger Tage antwortet.

  • Bewertungsprozess einführen

    Neutrale Feedbackbitte nach dem Termin, Antwortvorlagen, die die Schweigepflicht wahren, und ein Ablauf für Bewertungen von Personen, die nie in Behandlung waren.

  • Bestehende Website werberechtlich überarbeiten

    Superlative, Erfolgsversprechen und Vergleiche entfernen, Tätigkeitsschwerpunkte mit den Kammernachweisen abgleichen, Vorher-Nachher-Bilder prüfen und das Impressum um Kammer und Berufsbezeichnung ergänzen.

  • Sichtbarkeit nach Praxisübernahme

    Google-Unternehmensprofil übernehmen oder neu verifizieren, Name und Adresse in Portalen vereinheitlichen und Stammpatienten des Vorgängers über den Wechsel informieren.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    Kenntnis des zahnärztlichen Werberechts

    Frag, wie die Agentur mit § 21 MBO-Z, der Berufsordnung deiner Kammer und dem HWG umgeht, und lass dir Beispieltexte zeigen. Wer „schmerzfrei“ oder „die besten Implantate der Stadt“ vorschlägt, kennt die Grenzen nicht.

  2. 2

    Eigene Texte statt Baukasten

    Viele Dental-Agenturen arbeiten mit vorgefertigten Behandlungstexten, die auf zahlreichen Praxisseiten fast identisch stehen. Frag, ob Texte für deine Praxis neu geschrieben werden und ob Nutzungsrechte bei Kündigung bei dir bleiben.

  3. 3

    Recruiting und Patientengewinnung zusammen denken

    Eine gute Agentur fragt nach deiner Behandlungskapazität, bevor sie Anzeigen für Neupatienten plant. Erkundige dich, welche Erfahrungen sie mit ZFA-Kampagnen hat und wie Bewerbungen bei dir ankommen.

  4. 4

    Seriöser Umgang mit Bewertungen

    Finger weg von Angeboten, Bewertungen zu kaufen oder nur zufriedene Patienten gezielt anzusprechen: Das verstößt gegen die Google-Richtlinien. Die Agentur sollte Abläufe und Antwortvorlagen liefern, rechtliche Löschungsverfahren aber an Anwälte verweisen.

  5. 5

    Gesundheitsdaten und Anzeigen-Targeting

    Google verbietet bei Gesundheitswerbung eigene Remarketing- und Kundenabgleichslisten. Frag, wie Kampagnen ohne solche Listen ausgesteuert werden und wie Anfragen über Formulare datensparsam und verschlüsselt übertragen werden.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Darf meine Zahnarztpraxis Vorher-Nachher-Bilder zeigen?

Grundsätzlich ja, seit der HWG-Änderung von 2012, solange die Darstellung nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend ist. Verboten bleibt der Vorher-Nachher-Vergleich bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit. Für eine medizinisch indizierte Versorgung mit Implantaten und Kronen hat das OLG Celle Vergleichsfotos zugelassen. Nutze nur unbearbeitete Bilder mit schriftlicher Einwilligung des Patienten und klär Grenzfälle mit deiner Kammer.

Welche Pflichtangaben gehören auf die Website einer Zahnarztpraxis?

Neben den üblichen Impressumsangaben verlangt § 5 DDG für reglementierte Berufe die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen samt Hinweis, wo sie zugänglich sind. Je nach Praxis kommen weitere Angaben wie die USt-IdNr. hinzu. Die Agentur kann die Seite technisch umsetzen, die Richtigkeit der Angaben verantwortest du.

Darf ich mit Rabatten oder einer kostenlosen Zahnreinigung für Neupatienten werben?

Davon raten die Kammern ab. Die Zahnärztekammer Berlin hält Wertgutscheine, Rabatte, Verlosungen und kostenlose Behandlungen für unzulässig, weil zahnärztliche Leistungen nach Bema oder GOZ abgerechnet werden müssen. Zulässig ist die sachliche Information, was eine Behandlung umfasst und in welchem Rahmen Kosten entstehen. Eine Agentur, die Neupatienten-Aktionen aus dem Einzelhandel vorschlägt, kennt das Berufsrecht nicht.

Was kann ich gegen eine unfaire jameda- oder Google-Bewertung tun?

Meinungsäußerungen musst du meist hinnehmen, unwahre Tatsachenbehauptungen und Bewertungen ohne Behandlungskontakt nicht. Nach BGH-Rechtsprechung muss das Portal prüfen, wenn du bestreitest, dass der Bewertende Patient war. Antwortest du öffentlich, bestätige keine Behandlungsdetails, sonst droht ein Verstoß gegen die Schweigepflicht. Für Löschungen ist ein Anwalt zuständig, eine Agentur kann Meldung und Dokumentation vorbereiten.

Lohnt sich eine Agentur, wenn eigentlich Personal statt Patienten fehlt?

Ja, sofern sie Recruiting wirklich beherrscht. ZFA sind laut Bundesagentur für Arbeit der Beruf mit dem größten Fachkräfteengpass. Wirksam sind oft eine eigene Karriereseite mit echten Teamfotos, klare Angaben zu Arbeitszeiten und Aufgaben, eine Bewerbung in wenigen Minuten per Smartphone und Anzeigen im Pendelradius. Kläre vorher intern, was du Bewerbern bieten kannst, sonst verpufft die Kampagne.

Bereit? Dann beschreib dein Projekt.

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