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IT & Technik

IT-Dienstleister für Steuerberater und Kanzleien

Deine Kanzlei überlegt, DATEV in die Cloud zu verlagern, das beSt sauber einzubinden oder den IT-Betreuer zu wechseln? Beschreib im Formular, wie viele Arbeitsplätze ihr habt und welche Software läuft. Die Anfrage geht an IT-Dienstleister aus dem Verzeichnis, die sich direkt bei deiner Kanzlei melden.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr
  • Anfrage in zwei Minuten beschrieben

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  1. 1Dein Projekt
  2. 2Dein Kontakt
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Kostenlos und unverbindlich. Deine Angaben sehen nur wir und die Anbieter, die wir für deine Anfrage auswählen. Datenschutz

Wofür Unternehmen anfragen

  • Dienstleistervertrag nach § 62a StBerG
  • DATEVasp und DATEV-SmartIT
  • PARTNERasp über Solution Partner
  • beSt-Einbindung und Kartenleser
  • DATEV Unternehmen online bei Mandanten
  • Marktplatz-Lösungen an DATEV anbinden
  • Elektronische Handakte und Archiv
  • Kanzleifusion und Datentrennung
  • Rechtevergabe für Kanzleimitarbeitende

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Worauf es ankommt

Worauf es bei der IT einer Steuerkanzlei ankommt

Das Berufsrecht bestimmt, wer an deine Daten darf

Ein IT-Betreuer sieht bei jeder Fernwartung Mandantendaten. Für Steuerberaterinnen und Steuerberater regelt § 62a StBerG, unter welchen Bedingungen das zulässig ist. Du darfst Dienstleistern Zugang zu verschwiegenheitspflichtigen Tatsachen nur eröffnen, soweit es für die Dienstleistung erforderlich ist, und musst den Dienstleister sorgfältig auswählen. Der Vertrag bedarf der Textform. Darin muss der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, er darf sich nur so weit Kenntnis verschaffen, wie der Auftrag es verlangt, und es muss geregelt sein, ob er Unterauftragnehmer einsetzen darf, die dann ebenfalls zu verpflichten sind. Kannst du die Einhaltung dieser Vorgaben nicht mehr sicherstellen, ist die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden.

Sitzt der Dienstleister oder sein Rechenzentrum im Ausland, verlangt § 62a Abs. 4 StBerG einen mit dem Inland vergleichbaren Geheimnisschutz. Für Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, brauchst du die Einwilligung des Mandanten. Die Pflichten aus der DSGVO bleiben daneben bestehen. Ein Kanzlei-IT-Dienstleister sollte diese Vertragsbestandteile kennen und nicht nur einen allgemeinen Auftragsverarbeitungsvertrag vorlegen.

DATEV prägt die Architektur

In den meisten Kanzleien ist DATEV das Zentrum. Die zentrale Frage für die IT lautet deshalb: Wo läuft die Software, und wer ist für die Sicherheit verantwortlich?

  • Eigener Server in der Kanzlei: volle Kontrolle, aber Updates, Härtung, Virenschutz, Datensicherung und Wiederherstellung liegen komplett beim IT-Dienstleister.
  • DATEV-SmartIT: Anwendungen und Daten liegen im DATEV-Rechenzentrum, das Programmangebot ist vordefiniert. DATEV nennt es eine Basislösung für bis zu acht gleichzeitige Nutzer.
  • DATEVasp: ebenfalls im DATEV-Rechenzentrum, aber modular und für individuelle Anforderungen oder mehrere Standorte gedacht. Bei beiden übernimmt DATEV nach eigener Darstellung Updates, Datensicherung und einen Teil des Security-Managements.
  • PARTNERasp: wird von einem DATEV Solution Partner betrieben; die Verantwortung für die IT-Sicherheit liegt dann laut DATEV beim Partner und ist individuell geregelt.

Auch im Cloud-Modell bleibt Arbeit vor Ort: Notebooks, Drucker, Scanner, Internetleitung, Kartenleser, Fremdsoftware außerhalb von DATEV. Klär vorher, wer diese Teile betreut.

DATEV Solution Partner sind von DATEV qualifiziert und zertifiziert und können sich zusätzlich etwa auf DATEV DMS oder DATEV Unternehmen online spezialisieren. Daneben arbeiten Systemhäuser ohne Partnerstatus in Kanzleien, was bei viel Nicht-DATEV-Software oder gemischten Kanzleien mit Rechtsanwälten passen kann.

beSt und Datenaustausch mit Mandanten

Für jede Steuerberaterin, jeden Steuerberater und jede eingetragene Berufsausübungsgesellschaft richtet die Bundessteuerberaterkammer ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach ein (§ 86d StBerG). Mit Zugang des Registrierungsschreibens besteht die Pflicht, Schriftsätze an Finanzgerichte darüber zu übermitteln, und die nötige technische Ausstattung ist vorzuhalten. Zugang erfolgt über die Steuerberaterplattform mit zertifiziertem Kartenleser oder einem NFC-fähigen Smartphone mit Online-Ausweis. Das Postfach lässt sich über die Fachsoftware oder einen Basis-Client nutzen. Eine IT-Aufgabe ist, dass Zugänge, Vertretungen und Abwesenheiten funktionieren, damit keine gerichtliche Nachricht liegen bleibt.

Mit Mandanten tauschen viele Kanzleien Belege über DATEV Unternehmen online aus. Ergänzende Software vom DATEV-Marktplatz ist über geprüfte Schnittstellen und DATEV-Datenservices angebunden. Der IT-Dienstleister richtet solche Anbindungen ein, begleitet Mandanten beim Start und vergibt Berechtigungen; Programmierung eigener Schnittstellen gehört eher zur Softwareentwicklung.

Aufbewahrung, soweit sie die IT betrifft

Handakten sind nach § 66 StBerG zehn Jahre aufzubewahren, auch wenn du sie elektronisch führst. Bei jedem Wechsel von Server, Cloud-Modell oder Dokumentenmanagement muss das Archiv lesbar mitziehen. Welche weiteren Fristen für einzelne Unterlagen gelten, klärst du fachlich selbst, der Dienstleister sorgt für die technische Umsetzung.

Vor der Anfrage zusammenstellen

  • Zahl der Berufsträger, Mitarbeitenden und Standorte
  • heutiges Betriebsmodell: eigener Server, DATEVasp, SmartIT oder PARTNERasp
  • Software außerhalb von DATEV, etwa DMS, Zeiterfassung oder Kanzleisoftware der Anwälte
  • wie das beSt heute genutzt wird und wer Zugriff hat
  • vorhandene Dienstleisterverträge und ob sie die Vorgaben des § 62a StBerG abbilden
  • anstehende Ereignisse wie Fusion, Übernahme oder Umzug
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Umzug vom Kanzleiserver zu DATEVasp

    Bestandsaufnahme der Programme, Klärung, welche Fremdsoftware mit umziehen kann, Migration der Daten und Einrichtung der lokalen Geräte für den Cloud-Zugriff.

  • Dienstleisterverträge auf § 62a StBerG prüfen

    Vorhandene Verträge mit IT-Betreuer, Telefonanbieter oder Aktenvernichtung auf Textform, Verschwiegenheitsbelehrung und Regeln zu Unterauftragnehmern abgleichen.

  • beSt im Kanzleialltag verlässlich machen

    Kartenleser oder Smartphone-Zugänge einrichten, Postfach in die Fachsoftware einbinden und Vertretungen so regeln, dass Eingänge auch im Urlaub gesehen werden.

  • Belegaustausch für Mandanten ausrollen

    DATEV Unternehmen online für neue Mandanten freischalten, Zugänge und Rechte vergeben und Mandanten beim Upload der Belege unterstützen.

  • Datentrennung beim Ausscheiden eines Partners

    Mandantenbestände und Archive technisch trennen, ob im eigenen Netz oder im DATEVasp- oder SmartIT-Umfeld, ohne Handakten zu verlieren.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    DATEV-Qualifikation

    Frag, ob der Anbieter DATEV Solution Partner ist und welche Spezialisierungen er hat. Ohne Partnerstatus sollte er belegen können, welche DATEV-Umgebungen er betreut.

  2. 2

    Vertrag nach § 62a StBerG

    Lass dir vorab den Vertragsentwurf zeigen. Textform, Belehrung über strafrechtliche Folgen, Beschränkung der Kenntnisnahme und Regeln zu Unterauftragnehmern sollten ausdrücklich enthalten sein.

  3. 3

    Klare Verantwortungsgrenze zum Rechenzentrum

    Bei DATEVasp oder SmartIT übernimmt DATEV einen Teil der Sicherheit. Der Anbieter sollte schriftlich festhalten, welche Aufgaben bei ihm verbleiben, etwa Endgeräte, Netzwerk und Fremdsoftware.

  4. 4

    Erfahrung mit Kanzleiabläufen

    Frag nach Referenzen aus Steuerkanzleien und ob der Anbieter Fristenzeiten wie Jahresabschlüsse bei Wartungsfenstern berücksichtigt.

  5. 5

    Ort der Datenverarbeitung

    Kläre, wo Fernwartungsdienste, Backups und Ticketsysteme betrieben werden. Liegt etwas im Ausland, musst du den vergleichbaren Geheimnisschutz nach § 62a Abs. 4 StBerG prüfen.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Welche Vertragsinhalte schreibt § 62a StBerG für den IT-Betreuer vor?

Der Vertrag bedarf der Textform. Der Dienstleister ist unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, darf sich nur so weit Kenntnis von Mandantendaten verschaffen, wie es der Auftrag erfordert, und der Vertrag muss regeln, ob Unterauftragnehmer eingesetzt werden dürfen. Diese sind dann ebenfalls zu verpflichten. Zusätzlich gilt die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl. Datenschutzrechtliche Vereinbarungen kommen daneben hinzu und ersetzen diese Regeln nicht.

DATEVasp oder DATEV-SmartIT – was passt zu meiner Kanzlei?

Beide Modelle betreibt DATEV im eigenen Rechenzentrum, inklusive Updates und Datensicherung. SmartIT hat ein vordefiniertes Programmangebot und ist laut DATEV für bis zu acht gleichzeitige Nutzer gedacht. DATEVasp ist modular und passt eher bei individuellen Anforderungen, mehr Fremdsoftware oder mehreren Standorten. Entscheidend ist oft, welche Programme außerhalb von DATEV unverzichtbar sind. Ein Solution Partner kann das vor dem Wechsel prüfen.

Brauche ich mit DATEV in der Cloud überhaupt noch einen IT-Dienstleister?

Meist ja, aber mit anderem Umfang. DATEV übernimmt bei DATEVasp und SmartIT Serverbetrieb, Updates, Virenschutz im Rechenzentrum und Datensicherung. In der Kanzlei bleiben Notebooks, Drucker, Scanner, Internetleitung, Kartenleser, WLAN und Programme, die nicht im Rechenzentrum laufen. Dazu kommen Einrichtung neuer Mitarbeitender und Unterstützung bei Störungen. Viele Kanzleien vereinbaren dafür einen kleineren Betreuungsvertrag.

Was muss die IT für das beSt bereitstellen?

Du musst die technische Ausstattung vorhalten, um das Postfach zu nutzen. Der Zugang läuft über die Steuerberaterplattform, etwa mit einem zertifizierten Kartenleser oder einem NFC-fähigen Smartphone mit Online-Ausweis. Genutzt wird das Postfach über die Fachsoftware oder einen herstellerunabhängigen Basis-Client. Der IT-Dienstleister sollte die Einbindung in eure Software einrichten und dafür sorgen, dass Vertretungen funktionieren, denn Schriftsätze an Finanzgerichte gehen über das beSt.

Darf mein IT-Dienstleister Backups oder Fernwartung im Ausland betreiben?

Nach § 62a Abs. 4 StBerG darfst du Dienstleistern im Ausland nur dann Zugang zu geschützten Mandantendaten geben, wenn der dort bestehende Geheimnisschutz grundsätzlich dem Schutz im Inland vergleichbar ist. Frag deshalb konkret nach Standorten von Backup-Speicher, Fernwartungsplattform und Support-Team. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall solltest du dir von der Steuerberaterkammer oder einer Beratung bestätigen lassen.

Bereit? Dann beschreib dein Projekt.

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