macherportal.de
IT & Technik

IT-Dienstleister für deine Arztpraxis finden

Konnektor-Tausch, ePA-Modul, IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV oder ein Röntgenrechner mit altem Windows: Beschreib im Formular, wie deine Praxis aufgestellt ist und wo es hakt. IT-Dienstleister aus dem Verzeichnis melden sich direkt bei deiner Praxis.

  • Agenturen, Freelancer und Beratungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr
  • Anfrage in zwei Minuten beschrieben

Projekt anfragen

Kostenlos, unverbindlich, in zwei Minuten erledigt.

  1. 1Dein Projekt
  2. 2Dein Kontakt
Welches Budget hast du im Kopf?
Wann soll es losgehen?

Kostenlos und unverbindlich. Deine Angaben sehen nur wir und die Anbieter, die wir für deine Anfrage auswählen. Datenschutz

Wofür Unternehmen anfragen

  • IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V
  • Umsetzung der Anlagen 1 bis 5
  • Konnektor-Tausch oder TI-Gateway
  • SMC-B, eHBA und Kartenterminals
  • KIM, E-Rezept und ePA im PVS
  • Betreuung des Praxisverwaltungssystems
  • Medizingeräte im eigenen Netzsegment
  • Geheimhaltungsverpflichtung nach § 203 StGB
  • Fernwartung durch Gerätehersteller
  • Awareness-Schulung fürs Praxisteam

Dein Thema ist nicht dabei? Beschreib es trotzdem. Die Liste ist der Rahmen, nicht die Grenze.

Worauf es ankommt

Was Praxis-IT von Büro-IT unterscheidet

Die Richtlinie, an der sich jede Praxis-IT messen lassen muss

Für Vertragsärztinnen, Vertragsärzte und Psychotherapeuten ist IT-Sicherheit keine freiwillige Übung. § 390 SGB V verpflichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung, verbindliche Anforderungen festzulegen, die dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig angepasst werden. Die aktuelle Fassung der KBV-Richtlinie gilt seit dem 1. April 2025. Sie staffelt die Pflichten danach, wie viele Personen ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind:

  • Anlage 1: Basisanforderungen für alle Praxen, allein maßgeblich bei bis zu fünf Personen
  • Anlage 2: zusätzlich für Praxen mit sechs bis zwanzig Personen
  • Anlage 3: zusätzlich für Praxen mit mehr als zwanzig Personen sowie große Labore und MVZ mit krankenhausähnlicher Struktur
  • Anlage 4: medizinische Großgeräte wie CT, MRT, PET oder Linearbeschleuniger
  • Anlage 5: dezentrale Komponenten der Telematikinfrastruktur wie Konnektor, Kartenterminal und Praxisausweis

Viele technische Anforderungen gelten seit 2021, Vorgaben zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie zu Ein- und Austritten im Team seit dem 1. Oktober 2025. Eine Nachweispflicht oder eine Prüfung der Praxen sieht die KBV derzeit nicht vor. Die Kosten der Umsetzung trägt die Praxis; die KV Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass es dafür anders als bei der TI keine Gegenfinanzierung gibt.

Zertifizierte Dienstleister: Angebot, keine Pflicht

Nach § 390 Abs. 7 SGB V zertifiziert die KBV im Einvernehmen mit dem BSI auf Antrag Mitarbeitende von IT-Anbietern, die die nötige Eignung nachweisen. Die KBV führt dazu eine öffentliche Liste. Du musst keinen zertifizierten Dienstleister beauftragen, das Zertifikat zeigt aber, dass sich jemand mit genau dieser Richtlinie befasst hat.

Telematikinfrastruktur: gerade im Umbruch

Die Anbindung an die TI bestand bisher aus Konnektor, Kartenterminals, SMC-B als Praxisausweis, eHBA und einem VPN-Zugangsdienst. Konnektoren, die nur RSA-Verschlüsselung beherrschen, mussten bis Ende 2025 ersetzt werden. Als Alternative zum neuen Gerät lässt die gematik das TI-Gateway zu: Die Praxis nutzt einen Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum eines Anbieters mit, Betriebs- und datenschutzrechtliche Verantwortung für diesen Konnektor liegen beim Anbieter. Die dafür nötigen neuen Sicherheitsmodule sollen laut gematik frühestens im Laufe von 2026 breit verfügbar sein. Kartenterminals, Netzwerk und PVS bleiben trotzdem in der Praxis und müssen betreut werden.

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu befüllen; dafür muss das ePA-3.0-Modul im Praxisverwaltungssystem installiert sein. Fehlt eine TI-Anwendung, drohen Kürzungen der TI-Pauschale und des Honorars. Ein Praxis-IT-Dienstleister stimmt deshalb Updates mit dem PVS-Hersteller ab und prüft, ob KIM, E-Rezept und ePA tatsächlich laufen.

Schweigepflicht reicht bis zum Techniker

Wer per Fernwartung auf den PVS-Server zugreift, kann Patientendaten sehen. § 203 StGB erlaubt es, externe mitwirkende Personen einzubinden, soweit das erforderlich ist. Strafbar machen kann sich aber die Ärztin oder der Arzt, wenn nicht dafür gesorgt wurde, dass diese Personen zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag gehört also eine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung in den Vertrag, auch für Subunternehmer und Fernwartungszugänge von Geräteherstellern.

Medizingeräte im Praxisnetz

Ultraschall-, Röntgen- oder EKG-Arbeitsplätze laufen oft auf Betriebssystemen, die der Hersteller nicht mehr aktualisiert, und die Zulassung des Medizinprodukts kann eigene Updates ausschließen. Solche Geräte gehören in ein abgeschottetes Netzsegment mit streng geregeltem Datenverkehr zum PVS. Das verlangt Absprachen mit dem Medizintechnik-Hersteller, der sein Gerät selbst warten darf, und einen IT-Dienstleister, der das Netz darum herum plant.

Welche Anbieter infrage kommen

  • Praxis-IT-Spezialisten, oft mit KBV-Zertifikat, kennen Richtlinie, TI-Komponenten und gängige PVS.
  • Vertriebspartner des PVS-Herstellers installieren Software und TI-Module, betreuen aber nicht immer Netzwerk und Clients.
  • Allgemeine Systemhäuser passen, wenn sie nachweislich Praxen mit deinem PVS betreuen.

Was du vor der Anfrage klären solltest

  • Anzahl der Personen, die ständig mit Patientendaten arbeiten, und damit die relevante Anlage
  • Name und Version deines PVS, Betreuungsvertrag mit dem Hersteller
  • TI-Stand: eigener Konnektor oder TI-Gateway, Ablaufdaten von SMC-B und eHBA
  • vernetzte Medizingeräte und wer sie wartet
  • vorhandene Dokumentation zur Richtlinie, etwa Netzplan und Berechtigungskonzept
  • Standorte, Filialpraxis oder Teilung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Anwendungsfälle

Typische Projekte

  • Vom alten Konnektor zum TI-Gateway

    Prüfen, ob sich ein Ersatzkonnektor oder das TI-Gateway lohnt, Anbieter auswählen, Kartenterminals und PVS umkonfigurieren und KIM, E-Rezept und ePA danach testen.

  • Lückenanalyse zur KBV-Richtlinie

    Die für die Praxisgröße geltenden Anlagen Punkt für Punkt abgleichen, fehlende Maßnahmen wie Netzplan oder Schulungsnachweise ergänzen und dokumentieren.

  • Röntgen- und Ultraschallrechner absichern

    Nicht mehr aktualisierbare Gerätearbeitsplätze in ein eigenes Netzsegment verlegen und nur die Verbindungen zum PVS oder PACS freigeben, abgestimmt mit dem Gerätehersteller.

  • PVS-Wechsel mit Datenübernahme

    Umzug auf ein anderes Praxisverwaltungssystem begleiten: Server oder Cloud-Betrieb vorbereiten, Datenmigration mit dem neuen Hersteller planen und TI-Anwendungen neu anbinden.

  • Neue Praxis oder Praxisübernahme

    Arbeitsplätze, Netz, Kartenterminals, SMC-B-Beantragung und PVS so aufsetzen, dass die Praxis ab dem ersten Quartal abrechnen und E-Rezepte ausstellen kann.

Auswahl

Woran du einen passenden Anbieter erkennst

  1. 1

    Erfahrung mit deinem Praxisverwaltungssystem

    Frag nach Praxen, die der Anbieter mit genau deinem PVS betreut, und ob er direkten Kontakt zum Support des Herstellers hat.

  2. 2

    KBV-Zertifikat oder belegbare Richtlinienkenntnis

    Ein Eintrag in der KBV-Liste zertifizierter Dienstleister ist ein klares Indiz. Ohne Zertifikat sollte der Anbieter zeigen können, wie er die Anforderungen der Anlagen dokumentiert.

  3. 3

    Verschwiegenheit nach § 203 StGB im Vertrag

    Achte darauf, dass Techniker und Subunternehmer ausdrücklich zur Geheimhaltung verpflichtet werden und dass Fernzugriffe nur nach Freigabe und protokolliert erfolgen.

  4. 4

    TI-Know-how über den Konnektor hinaus

    Der Anbieter sollte Kartenterminals, SMC-B- und eHBA-Laufzeiten, KIM und ePA im Blick haben und dich rechtzeitig vor ablaufenden Zertifikaten warnen.

  5. 5

    Umgang mit Medizintechnik

    Frag, wie er Geräte ohne Updates absichert und wie er sich mit Medizintechnik-Herstellern abstimmt, statt eigenmächtig in zugelassene Systeme einzugreifen.

So läuft es

In drei Schritten zum passenden Angebot

  1. 1

    Projekt beschreiben

    Budget, Zeitraum, zwei Sätze zum Vorhaben. Zwei Minuten, keine Registrierung.

  2. 2

    Wir wählen passende Anbieter

    Aus dem Verzeichnis, nach Leistung, Region und Größe. Niemand zahlt für die Vermittlung, deshalb entscheidet nur die Passung.

  3. 3

    Angebote vergleichen

    Die Anbieter melden sich direkt bei dir. Du entscheidest in Ruhe, ohne Verpflichtung uns gegenüber.

Häufige Fragen

Was hier fehlt, klärt sich im ersten Gespräch mit den Anbietern.

Muss mein IT-Dienstleister von der KBV zertifiziert sein?

Nein. Die KBV bezeichnet die Nutzung zertifizierter Dienstleister als optionales Angebot. Grundlage ist § 390 Abs. 7 SGB V, nach dem die KBV im Einvernehmen mit dem BSI Mitarbeitende von IT-Anbietern auf Antrag zertifiziert. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie bleibt in jedem Fall die Praxis. Ein Zertifikat hilft dir bei der Auswahl, ersetzt aber nicht die Frage nach Erfahrung mit deinem PVS und deiner Praxisgröße.

Welche Anlagen der IT-Sicherheitsrichtlinie gelten für meine Praxis?

Maßgeblich ist die Zahl der Personen, die ständig mit der Datenverarbeitung betraut sind. Bis fünf Personen gilt Anlage 1, von sechs bis zwanzig zusätzlich Anlage 2, darüber sowie bei großen Laboren und MVZ zusätzlich Anlage 3. Nutzt du Großgeräte wie CT oder MRT, kommt Anlage 4 hinzu, für Konnektor, Kartenterminals und Praxisausweis Anlage 5. Zähl im Zweifel Teilzeitkräfte am Empfang mit, wenn sie regelmäßig im PVS arbeiten.

Lohnt sich das TI-Gateway statt eines neuen Konnektors?

Beim TI-Gateway nutzt deine Praxis einen Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum eines Anbieters, die Betriebsverantwortung für diesen Konnektor liegt dort. Das spart Hardware in der Praxis, setzt aber eine stabile Internetleitung voraus, und laut gematik sind die nötigen neuen Sicherheitsmodule frühestens im Laufe von 2026 breit verfügbar. Lass dir vergleichen, was Gateway und Ersatzkonnektor laufend kosten und welcher Anteil über die TI-Pauschale abgedeckt ist.

Reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Praxis-IT-Betreuer?

Für den Datenschutz ist er in der Regel nötig, für die ärztliche Schweigepflicht reicht er allein nicht. Nach § 203 StGB darfst du externe Dienstleister zwar einbinden, musst aber dafür sorgen, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Sonst kannst du dich selbst strafbar machen. Lass die Verschwiegenheitsverpflichtung ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen und klären, ob sie auch für Subunternehmer und Fernwartungsdienste gilt.

Darf der IT-Dienstleister Updates auf meinem Ultraschallgerät einspielen?

Oft nicht ohne Weiteres. Bei Medizinprodukten kann die Zulassung eigenständige Änderungen am Betriebssystem ausschließen, Updates kommen dann nur vom Hersteller. Die übliche Lösung ist, das Gerät in ein abgeschottetes Netzsegment zu legen und nur die Verbindung zum PVS oder Archiv zu erlauben. Kläre mit dem Gerätehersteller, welche Eingriffe freigegeben sind, und lass die Netzplanung darauf abstimmen.

Was passiert, wenn die ePA in meiner Praxis nicht funktioniert?

Seit dem 1. Oktober 2025 besteht die Pflicht zur Befüllung der ePA, dafür braucht dein PVS das ePA-3.0-Modul. Fehlt eine TI-Anwendung, wird die TI-Pauschale gekürzt, zusätzlich sind Honorarkürzungen vorgesehen. Liefert der PVS-Hersteller das Modul nicht, rät etwa die KV Sachsen, es schriftlich anzufordern und den Schriftverkehr aufzubewahren. Ein IT-Dienstleister kann prüfen, ob das Problem an Modul, Konnektor oder Karten liegt.

Bereit? Dann beschreib dein Projekt.

Kostenlos, unverbindlich, in zwei Minuten erledigt.

Projekt anfragen